Polizist bleibt trotz Vergewaltigung im Dienst

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In Bayern darf ein Polizeioberkommissar trotz mehrfacher Misshandlung und Vergewaltigung seiner Freundin im Dienst bleiben. So entschied der zuständige bayrische Verwaltungsgerichtshof, der den Polizisten wegen Vergewaltigung und zweifacher Körperverletzung zu einer Bewährungsstrafe von elf Monaten und zwei Wochen verurteilte. Damit darf der Beamte trotz der verübten Übergriffe im Dienst bleiben; er wurde lediglich um zwei Stufen degradiert. Als Begründung nannte das Gericht die Tatsache, dass es sich um Beziehungstaten handelt, die keinen direkten Bezug zu dem Dienst des Polizisten haben.

Polizist vergewaltigt Freundin im Urlaub in der DomRep

Die Taten wurden in den vergangen Jahren verübt; 2006 vergewaltigte der Polizist während des gemeinsames Urlaubs in der Dominikanischen Republik seine Lebensgefährtin. 2007 und 2008 schlug er seine Partnerin mit der Faust ins Gesicht. Grund für die Misshandlungen waren sein größeres Verlangen nach Sex. Nach diesen körperlichen Übergriffen erstattete die Frau Anzeige. Dass die ehemalige Lebensgefährtin des Polizisten ihrem Freund nach der Vergewaltigung verzieh, die Beziehung zu ihm aufrecht erhielt und auch nach den Misshandlungen noch mit ihrem Partner in den Urlaub fuhr, hielt der Verwaltungsgerichtshof dem Täter zugute. Der Freistaat Bayern jedoch forderte die Entfernung des Polizisten aus dem Dienst, indem das Bundesland Berufung gegen dieses Urteil einlegte; und auch das Polizeipräsidium München ist gegen eine Wiederaufnahme des Beamten in den Polizeidienst, da durch die Taten „jegliches Vertrauen restlos zerstört“ und das „Dienstvergehen schwer gravierend“ sei.

Münchner Polizist schlägt Frau grundlos krankenhausreif: zehn Monate Haft

Ein ähnlicher Fall hatte bereits Anfang des Jahres für Aufruhr gesorgt, als ein Polizist trotz schwerer körperlicher Verletzung weiterhin im Dienst bleiben durfte. Der Münchner Polizist hatte im Januar 2013 eine 23-jährige Frau auf der Wache grundlos krankenhausreif geschlagen und wurde dafür von dem zuständigen Gericht zu zehn Monaten Haft und einer Geldstrafe von 3000 Euro verurteilt.

Wer in Deutschland in den Polizeidienst eintreten möchte, muss nicht nur körperlich und geistig fit sein, sondern darf auch keine Vorstrafen haben beziehungsweise noch nicht wegen einer Straftat rechtskräftig verurteilt worden sein. Polizisten, die jedoch ihre Ausbildung abgeschlossen haben und beruflich tätig sind, müssen, sofern sie gerichtlich belangt werden, erst bei einer Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Monaten mit einer Entfernung aus dem Dienst rechnen.


Bildnachweis: Titelbild: ©Shutterstock – Tobias Arhelger

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