In einer wegweisenden Entscheidung hat der Bayerische Verfassungsgerichtshof den „Radentscheid Bayern“ für unzulässig erklärt. Die Volksinitiative, die von prominenten Vertretern des ADFC unterstützt wurde, wollte ein wirkungsvolles bayerisches Radgesetz durchsetzen. Das Gericht stellte fest, dass allein das Straßenverkehrsrecht des Bundes maßgeblich sei und dies keine großflächige Einrichtung von Tempo 30, verkehrsberuhigten Schulstraßen und durchgängigen Radwegenetzen erlaube.
Kontroverse um Urteil des Verfassungsgerichts entflammt
Rebecca Peters, die Bundesvorsitzende des ADFC, äußerte ihre Empörung über das Urteil des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs. Sie hob hervor, dass mehr als 100.000 Menschen in Bayern das Radgesetz unterstützten, um sicherere Radwege und einen schnellen Ausbau des Radwegenetzes zu erreichen. Peters zeigte Unverständnis dafür, dass das Gericht aufgrund bundesrechtlicher Vorgaben die Wünsche und Bedürfnisse der Menschen nicht berücksichtigt habe. Sie appellierte eindringlich an Bundesverkehrsminister Wissing, die Straßenverkehrsgesetzgebung zu reformieren, um den Ländern und Kommunen mehr Spielraum für die Förderung des Radverkehrs zu ermöglichen.
Hintergründe zum „Radentscheid Bayern“: Die Beweggründe für eine fahrradfreundliche Gesetzgebung
Seit 2017 kämpft der ADFC Bayern beharrlich für die Einführung eines umfassenden Radgesetzes in Bayern. Dieses Gesetz soll klare Regelungen für Zuständigkeiten, Verfahren und Standards im Zusammenhang mit Radinfrastruktur schaffen, um eine effiziente und zügige Planung und Umsetzung zu gewährleisten. Zusammen mit anderen Organisationen hat der ADFC die Initiative „Radentscheid“ ins Leben gerufen, die im Herbst 2022 eine beeindruckende Anzahl von über 100.000 Unterschriften sammeln konnte – obwohl lediglich 25.000 Unterschriften erforderlich waren. Die CSU hatte zunächst ein Radgesetz als unnötige bürokratische Maßnahme abgelehnt und argumentiert, dass dies eine unzulässige Einmischung in die kommunale Selbstverwaltung darstellen würde. Angesichts des Erfolgs der „Radentscheid“-Initiative hat die CSU jedoch zusammen mit den Freien Wählern einen eigenen Gesetzesentwurf für ein Radgesetz vorgelegt, der jedoch nach Einschätzung des ADFC Bayern deutliche Mängel aufweist. Das Bündnis beabsichtigt nun, aktiv an der Überarbeitung des Gesetzes mitzuarbeiten, betont jedoch, dass eine grundlegende Reform des Straßenverkehrsgesetzes unerlässlich ist.
„ADFC-Umfrage: Fahrradfreundliche Städte in Deutschland ausgezeichnet“
Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) nimmt mit seiner Mitgliederzahl von über 230.000 eine herausragende Position als größte Interessenvertretung für Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit ein. Der ADFC bietet umfassende Beratung in sämtlichen Fragen rund um das Fahrrad an, darunter Rechtsfragen, technische Belange und auch touristische Angebote. Darüber hinaus setzt sich der ADFC aktiv auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für eine konsequente Förderung des Fahrradverkehrs ein.