Landgericht erlaubt Umgangsrecht mit gemeinsamem Hund nach Trennung

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Das Landgericht Frankenthal hat in einem aktuellen Urteil (Az: 2 S 149/22) festgestellt, dass nach einer Trennung von Partnern einer Lebensgemeinschaft das sogenannte „Umgangsrecht“ mit einem gemeinsamen Hund verlangt werden kann. In dem vorliegenden Fall hatten die beiden Ex-Partner während ihrer Beziehung einen Labradorrüden erworben. Nach der Trennung blieb der Hund bei einem der Partner, während der andere Partner einen regelmäßigen zweiwöchigen Umgang mit dem Tier forderte.

Landgericht Frankenthal: Gemeinschaftliches Eigentum bei Trennung von Haustieren

Das Landgericht Frankenthal hat in einem aktuellen Urteil festgestellt, dass das Umgangsrecht mit einem gemeinsamen Hund nach einer Trennung von Partnern einer Lebensgemeinschaft eingefordert werden kann. Die Argumentation, dass es für das Tier als Rudeltier besser sei, ausschließlich bei einem der Partner zu bleiben, wurde vom Gericht abgelehnt. Stattdessen wird der Fall nach dem Recht des gemeinschaftlichen Eigentums entschieden, da der Hund während der Partnerschaft gemeinsam angeschafft wurde. Beide Miteigentümer haben das Recht, an dem Hund teilzuhaben und können eine Benutzungsregelung nach billigem Ermessen vereinbaren.

Gericht erlaubt „Benutzungsregelung nach billigem Ermessen“ für Hunde

Nach dem Urteil des Gerichts haben die Miteigentümer die Möglichkeit, eine „Benutzungsregelung nach billigem Ermessen“ zu vereinbaren, um den Umgang mit dem Hund zu regeln.

Umgangsrecht mit gemeinsamem Hund nach Trennung möglich

Das Urteil des Landgerichts Frankenthal hat klargestellt, dass nach einer Trennung das Umgangsrecht mit einem gemeinsamen Hund verlangt werden kann, da das Tier als gemeinschaftliches Eigentum betrachtet wird. Beide Miteigentümer haben das Recht, an diesem Eigentum teilzuhaben, und es ist nicht notwendig, den Hund einem der beiden Partner zuzuweisen.

Hund nach Trennung: Benutzungsregelung sorgt für Konfliktvermeidung

Um Streitigkeiten zu vermeiden und das Wohlergehen des Hundes sicherzustellen, haben die Miteigentümer die Möglichkeit, eine „Benutzungsregelung nach billigem Ermessen“ zu treffen. Diese Regelung könnte beispielsweise vorsehen, dass sich die Partner im zweiwöchigen Wechsel um den Hund kümmern. Dadurch wird gewährleistet, dass beide Partner weiterhin am Leben des Hundes teilhaben können und das Tier nicht einseitig belastet wird.

Gericht: Wechselmodell schadet Hundewohl nicht – Hunde sind soziale Tiere

Das Gericht hat entschieden, dass ein abwechselndes Betreuungsmodell für den Hund nach der Trennung der Partner keine negative Auswirkung auf das Tierwohl hat. Hunde sind soziale Tiere und können sich problemlos an verschiedene Bezugspersonen anpassen. Solange die grundlegenden Bedürfnisse des Hundes wie Fütterung, Bewegung und Zuwendung erfüllt werden, spricht nichts gegen eine gemeinsame Betreuung durch beide Miteigentümer.

Landgericht ermöglicht Umgangsrecht mit Haustieren nach Trennung

Das Urteil des Landgerichts Frankenthal stellt einen Meilenstein dar, um den Umgang mit gemeinsamen Haustieren nach einer Trennung zu regeln. Es gibt den Partnern einer Lebensgemeinschaft die Möglichkeit, weiterhin eine aktive Rolle im Leben des Tieres zu spielen und sicherzustellen, dass das Wohl des Hundes gewährleistet ist. Durch die Einführung einer „Benutzungsregelung nach billigem Ermessen“ können Konflikte vermieden werden und das Tierwohl bleibt im Mittelpunkt. Dieses bahnbrechende Urteil könnte als wegweisendes Beispiel für den Umgang mit Haustieren nach einer Trennung dienen und zu positiven Entwicklungen im Bereich des Haustierrechts führen.

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