Die Renovierung bei Auszug ist eine der großen Belastungen bei einem Umzug. Gerade dann, wenn Sie zahlreiche Dübellöcher schließen müssen, kann das dauern. Auch Diskussionen mit dem Vermieter sind dabei keine Seltenheit. Sie können jedoch bereits frühzeitig dafür sorgen, dass sich die Menge an Dübellöchern in Grenzen hält. Dafür haben wir einige Life Hacks für Sie zusammengestellt.
Inhaltsverzeichnis: Das erwartet Sie in diesem Artikel
3 Tipps für noch weniger Löcher in der Wand
In welchem Ausmaß eine Renovierung bei Auszug vorgenommen werden muss, hängt davon ab, in welchen Zustand sich die Wohnung befindet und welche Vereinbarungen im Mietvertrag zu finden sind. Wichtig für Sie zu wissen ist: Dübellöcher müssen verschlossen werden. Gerade dann, wenn zahlreiche Löcher vorhanden sind, ist das eine anstrengende Aufgabe, die nicht selten auch das Streichen oder Tapezieren nach sich zieht. Daher haben wir uns auf die Suche nach Lösungen gemacht, mit denen sich die Anzahl der Dübellöcher reduzieren lässt. In den folgenden Videos sehen Sie, wie Sie die Produkte optimal einsetzen können.
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Reduzieren Sie Löcher in den Fliesen
Darf ich eigentlich in Fliesen bohren? Diese Frage dürfte sich stellen, wenn Sie darüber nachdenken, wie Sie Handtücher und Spiegel anbringen können. Grundsätzlich können Sie durchaus in die Fliesen bohren. Allerdings ist das für den Vermieter keine schöne Sache. Die Alternative ist es, in den Fugen zu bohren. Diese Dübellöcher müssen Sie allerdings auch beim Auszug verschließen. Stattdessen können Sie auf die Klebehaken setzen. Wir haben festgestellt, dass die Klebehaken besonders einfach in der Handhabung sind. Sie werden auf die gesäuberten Fliesen geklebt und können von diesen auch wieder entfernt werden. Bei Kleberesten auf den Fliesen greifen Sie zu Lappen und Wasser und wischen diese ab.
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Bilderkralle statt Bohrungen
Der zweite Tipp ist die Bilderkralle. Vielleicht haben Sie schon einmal von dieser Variante gehört. Die Bilderkralle wird in die Wand gedrückt. Wählen Sie erst die Stelle aus, an der Sie die Bilder anbringen möchten. Sie setzen die Kralle an und drücken kräftig. Sobald die Kralle in der Wand sitzt, können die Bilder auch schon befestigt werden. Sie stellen nach der Anbringung fest, dass der Platz doch nicht so gut passt? Ein weiterer Vorteil der Bilderkralle ist, dass diese wieder einfach entfernt werden und an einer anderen Stelle eingesetzt werden kann. Löcher bleiben nicht zurück.
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Magnete als Alternative
Die Bilderkralle ist auf jeden Fall eine tolle Sache, aber auch die Magnetkralle kann sich sehen lassen. Sie ist vom Aufbau und Design her ähnlich, durch die magnetischen Eigenschaften kann sie aber gleich noch besser eingesetzt werden. So haben Sie die Möglichkeit, beispielsweise einen Magnetstreifen an den Bildern zu befestigen und diese dann an der Kralle zu befestigen. Auch die Magnetkralle können Sie aus der Wand einfach entfernen und wieder neu einsetzen.
Renovierung bei Auszug: Gute Vorbereitung ist alles
Renovierung bei Auszug ist nicht nur mit viel Aufwand verbunden. Auch die Kosten sind nicht zu unterschätzen. Damit Sie hier möglichst ohne viel Stress und Rechnungen mit der alten Wohnung abschließen können, bieten sich unsere Life Hacks an. Durch den Einsatz von Klebehaken oder auch Krallen für die Wände können Sie die Menge an Dübellöchern deutlich reduzieren. Im Mietrecht sind die Renovierungsarbeiten ein wichtiges Thema. Nicht nur der Mieter hat Rechte. Auch der Vermieter kann hier die Arbeiten teilweise umlegen, wenn er rechtlich korrekt vorgeht.
Vermeiden Sie mögliche Streitsituationen mit dem Vermieter. Dabei ist es nicht verkehrt, bereits bei Einzug darüber nachzudenken, wie Sie die Menge an Dübellöchern reduzieren können. Gerade im Rahmen von einem Umzug ist es gut, wenn Sie den Aufwand geringhalten können.
Das sollten Sie zu Renovierungen wissen
Die Renovierung bei Auszug ist ein Thema, mit dem Sie sich vielleicht beschäftigen müssen. Häufig müssen die Schönheitsreparaturen durch den Mieter durchgeführt werden. Grundsätzlich ist im Mietrecht übrigens festgehalten, dass der Vermieter die Renovierungen durchführen muss. Der Vermieter hat aber auch die Möglichkeit, dies auf den Mieter umzulegen. Diese Vereinbarung ist im Mietvertrag zu vermerken. Dabei sind einige Rahmenbedingungen einzuhalten. Bevor Sie also mit der Renovierung bei Auszug beginnen, sollten Sie daher genau die Klauseln prüfen und sich auch über die Feinheiten informieren.
Interessant: Wie lange haben Sie in der Wohnung gewohnt? Handelt es sich um einen Zeitraum von weniger als zwölf Monaten, müssen Sie eine Renovierung bei Auszug nicht durchführen. Ausnahmen gibt es nur dann, wenn die Wohnung stark verwohnt ist. Hier dürfen die Abnutzungen nicht über den normalen Mietgebrauch hinausgehen.
In den letzten Jahren gab es einige Veränderungen und Urteile rund um die Renovierungen, sodass es für Sie von Vorteil ist, wenn Sie hier detailliert informiert sind.
Welche Renovierungsarbeiten müssen durch den Mieter durchgeführt werden?
Welche Renovierungen bei Auszug durchgeführt werden müssen, wird unter dem Begriff „Schönheitsreparaturen“ im § 28 Abs. 4 der II. BVO definiert. So müssen die folgenden Renovierungsarbeiten durchgeführt werden:
- Wände tapezieren
- Wände streichen
- Decken streichen
- Heizkörper streichen
- Türen innen streichen
- Fenster innen streichen
- Fußböden streichen
Es ist nicht notwendig, Türen und Fenster von außen zu streichen. Sollte dies im Mietvertrag dennoch so vermerkt sein, dann ist die Vereinbarung nichtig. Gleiches gilt, wenn der Vermieter von Ihnen im Mietvertrag verlangt, dass Sie eine neue Parkettversiegelung durchführen lassen. Auch diese Aufgabe müssen Sie nicht übernehmen. Die Klausel wird unwirksam.
Tipp: Sollten Sie unsicher sein, was die Renovierungsarbeiten angeht, können Sie den Mietvertrag auch rechtlich prüfen lassen.
Klauseln ohne Wirksamkeit
Damit Sie ein ungefähres Gefühl dafür bekommen, welche Arbeiten bei der Renovierung bei Auszug notwendig sind und welche nicht, gibt es hier eine Zusammenfassung der Klauseln, deren Wirksamkeit nicht besteht.
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Fristenplan
Teilweise wird im Mietvertrag ein Fristenplan eingesetzt, der sich auf die Renovierung bei Auszug bezieht. Im Vertrag sind dann Fristen festgesetzt, die durch den Mieter eingehalten werden müssen. Aber: Nicht alle Fristen sind wirklich rechtlich korrekt. So kann es sein, dass im Mietvertrag eine genaue Angabe steht, ab wann der Mieter renovieren muss. Dies ist nur dann rechtens, wenn die Frist bei sieben Jahren oder länger liegt. Nicht korrekt ist die Regel, dass der Mieter bei einem früheren Auszug anteilig die Kosten für die Renovierung tragen muss. Dies ist nicht korrekt und sorgt dafür, dass die gesamte Klausel nicht mehr wirksam ist.
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Hinweise zur Endrenovierung
Die Renovierung bei Auszug wird auch als Endrenovierung bezeichnet. Dazu gibt es teilweise die sogenannten isolierten Klauseln. Das heißt, der Vermieter fordert vom Mieter, dass dieser bei Auszug renoviert. Dabei ist es dann unerheblich, wie viel Zeit verstrichen ist. Eine allgemeine Aufforderung zur Renovierung ist jedoch nicht rechtens. Grund dafür ist, dass der Vermieter so auch die Renovierung fordern könnte, wenn der Mieter nur kurz in der Wohnung gewohnt hat. Dadurch wird der Abnutzungsgrad der Wohnung nicht einbezogen. Dies ist unverhältnismäßig.
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Einschränkungen zur Wandfarbe
Zur Renovierung bei Auszug gehört es normalerweise auch, die Wände in einer neutralen Farbe zu streichen. Diese Forderung kann der Vermieter grundsätzlich stellen, wenn er die Wohnung so auch übergeben hat. Haben Sie eine Wohnung mit farbigen Wänden übernommen, kann von Ihnen nicht gefordert werden, dass Sie die Wände neutral streichen. Teilweise setzt der Vermieter auch eine Farbwahlklausel ein. Hier schließt er die Benutzung von bestimmten Farben aus. Diese Einschränkung ist nicht erlaubt. Der Vermieter darf Ihnen nicht vorschreiben, in welcher Farbe Sie die Wände streichen können. Die Klausel ist nichtig.
Dübellöcher korrekt verschließen
Im Rahmen einer Renovierung bei Auszug fragen Sie sich vermutlich auch, wie Sie die Dübellöcher richtig verschließen können. Hier ist es notwendig, auf eine Füllmasse zurückzugreifen. Setzen Sie dabei auf Gips oder auch auf Spachtelmasse und achten Sie darauf, dass die Masse selbst keine wasserabweisenden Eigenschaften hat. Der Grund dafür ist, dass wasserabweisendes Füllmaterial für Flecken sorgen kann, wenn Sie darüberstreichen.
Gut zu wissen: Der Vermieter muss akzeptieren, wenn Sie die Dübellöcher selbst verschließen. Er kann nicht von Ihnen verlangen, dass Sie die Renovierung durch eine professionelle Firma durchführen lassen.
Urteil zur Renovierung bei Auszug
Die folgenden Urteile in Bezug auf die Renovierung bei Auszug können für Sie hilfreich sein:
Urteil | Aktenzeichen | Zusammenfassung |
---|---|---|
BGH | VIII ZR 106/05 |
Flexible FristenpläneFristenpläne sind in Mietverträgen keine Seltenheit. Der Vermieter möchte sich absichern, dass auch die Renovierung der Wohnung wirklich erfolgt. Dies ist jedoch nur dann rechtens, wenn es sich um flexible Fristen handelt. Das heißt, es wird sich am Zustand der Wohnung orientiert. Befindet sich die Wohnung in einem sehr guten Zustand, obwohl eine Frist zur Renovierung erreicht ist, muss diese nicht unbedingt durchgeführt werden. |
BGH | VIII ZR 302/07 |
Kostenerstattungen im Rahmen einer EndrenovierungsklauselEine Endrenovierungsklausel muss nicht immer rechtens sein. Sollten Sie die Renovierung bereits durchgeführt haben und es stellt sich heraus, dass die Klausel nicht korrekt ist, können Sie eine Kostenerstattung fordern. Erstattet werden Rechnungen für Materialien, die Renovierungsarbeiten und auch Rechnungen von Unternehmen, die eine Renovierung durchgeführt haben. |
BGH | VIII ZR 283/07 |
Die Farbwahl bei HolzGrundsätzlich sind Farbwahlklauseln nicht rechtens. Anders kann es jedoch in Bezug auf Holz aussehen. Der Vermieter kann von Ihnen verlangen, dass Holzbereiche in der Wohnung in neutralen Farben gestrichen sein müssen bei der Übergabe. Zudem ist zu beachten, dass lackierte Holzteile nicht überstrichen werden dürfen, da dies ein Eingriff in die Wohnungssubstanz ist. |
Renovierung bei Auszug: Checkliste im Überblick
- Inwieweit Sie eine Renovierung bei Auszug durchführen müssen, ist im Mietvertrag festgehalten. Kontrollieren Sie hier die Regelungen.
- Versuchen Sie, bei Fliesen möglichst nicht direkt zu bohren. Bohren Sie besser in den Fugen oder setzen Sie Klebehaken ein.
- Sorgen Sie dafür, dass Dübellöcher fachgerecht mit nicht wasserabweisenden Materialien geschlossen werden.
- Bedenken Sie, dass bunt gestrichene Wände in der Regeln bei Auszug wieder zu weißen sind.
Info: Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen Sie stets einen Fachanwalt um Rat.
5 Kommentare
An alle Vermieter!
Ich habe ein Haus mit zwei Mietwohnungen geerbt. Die Wohnungen sind belegt . Gestern hat ein Mieter gekündigt.
So was ist jetzt zu tun?
Kann ich nur das einfordern was im Mietvertrag hinterlegt ist?
Von Renovierung bei Auszug steht da nämlich nichts drinnen. Heißt das der Mieter muss nur besenrein die Wohnung hinterlassen?
Eine Kation wurde auch nicht verlangt also kann ich nichts einbehalten falls die Wohnung in einem nicht so guten Zustand ist.
Kann mir Jemand da Tipps geben ohne das ich mit dem Mieter vor Gericht lande?
Herzlichen Dank im voraus
Fam Fischer
Hallo an die Fischers
Ich habe leider selbst keine Eigentumswohnungen die ich vermieten könnte -:( aber meine Freundin.
Klar wenn man so quatscht bekommt man auch so manches mit. Meine Freundin ist dem https://www.deutscher-vermieterschutzbund.de/ begetreten. So hat sie bei Problemen immer fachkundige Hilfe an ihrer Seite.
Die helfen schon beim Mietvertrag. Auch da kann bei Unwissenheit mega viel schieflaufen.
Ich hoffe der Tipp hilft Ihnen weiter
Hallo Fam. Fischer
Keine schöne Situation. Vieles ist unklar. Ich glaube ich würde mit den Mietern gemeinsam die Wohnung begehen. Normale Abnutzungen trägt der Vermieter diese sind ganz normal.
Ansonsten würde ich einfach versuchen mich mit den Mietern zu besprechen, zu einigen. Und beim nächsten Mieter auf jeden Fall ein Wohnungsübergabeprotokoll erstellen.
Viel Erfolg
Hallo
Ich lese gerade den Beitrag der Familie Fischer.
Ich kann euch nur einen Rat geben: Ein Versicherung als Vermieter ist wirklich das Wichtigste was man abschließen sollte.
Leider ist die Moral der Mieter in den Jahren nicht besser geworden. Die Wohnung ist nicht deren Eigentum also muss man auch nicht so sehr darauf aufpassen.
Diese Erfahrung musste ich machen.
Bevor ihr eine Wohnung übergebt IMMER Bilder machen. Vom Mieter unterschreiben lassen. Das schütz auf jeden Fall besser vor Ärger bei Auszug.
Klar es sind nicht alle Mieter so, nur weiß man das vorher nicht.
Wie sagt man so schön: Man kann jeden Menschen nur vor die Stirn schauen.
Alles Gute
Hallo Familie Fischer
Ja ich muss der Helena da vollkommen Recht geben. Ich musste diese Erfahrung auch machen.
Derzeit vermiete ich nur, ( hab ja nur eine Dachwohnung ) wenn ich den Mieter empfohlen bekomme.
Wenn es mir möglich ist, dann frage ich auch den Vorvermieter.
Ach ja ich frage auch bei der Schufa nach ob da ein Eintrag ist.
Vielleicht eine kleine Hilfe