Wenn ein Mietverhältnis gekündigt wird, machen sich viele Gedanken über die Renovierung bei Auszug. BGH Urteile helfen hier sehr oft dabei, die Gesetzeslage eindeutig auszulegen. Was Sie genau bei einem Auszug bezüglich der Renovierung zu leisten haben und ob Sie vielleicht sogar gar nichts machen müssen, das lesen Sie in folgendem Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis: Das erwartet Sie in diesem Artikel
Aktuelles
2024-01-08 Es besteht nicht automatische Renovierungspflicht der Mieter
Ein Gerichtsurteil betont, dass Mieter nicht automatisch zur Renovierung verpflichtet sind. Laut Experten müssen sie nur Schäden beseitigen und die Wohnung in einem akzeptablen Zustand hinterlassen. Die Verpflichtungen hängen vom Mietvertrag ab, wobei nicht alle Klauseln rechtsgültig sind. Bunte Tapeten und intensive Wandfarben müssen entfernt werden, während normale Abnutzung akzeptiert wird. Ein- und Umbauten müssen vor dem Auszug entfernt werden, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart. Dokumentationen wie Übergabeprotokolle sind ratsam, um Streitigkeiten zu vermeiden.
2023-10-23 – Mieter müssen Wohnung nicht immer renovieren
Ein Gerichtsurteil betont, dass Mieter nicht automatisch zur Renovierung verpflichtet sind. Laut Experten müssen sie nur Schäden beseitigen und die Wohnung in einem akzeptablen Zustand hinterlassen. Die Verpflichtungen hängen vom Mietvertrag ab, wobei nicht alle Klauseln rechtsgültig sind. Bunte Tapeten und intensive Wandfarben müssen entfernt werden, während normale Abnutzung akzeptiert wird. Ein- und Umbauten müssen vor dem Auszug entfernt werden, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart. Dokumentationen wie Übergabeprotokolle sind ratsam, um Streitigkeiten zu vermeiden.
2020-05-25 – Pflicht des Vermieters zu Schönheitsreparaturen bei unrenovierter Wohnung
Der BGH prüft in zwei Fällen die Verpflichtung des Vermieters zur Durchführung von Schönheitsreparaturen, wenn die Wohnung unrenoviert überlassen wurde und die formularmäßige Abwälzung auf den Mieter unwirksam ist. In einem Fall forderten Mieter vergeblich Tapezier- und Anstricharbeiten. Das Gericht entschied, dass die Vermieterin zur Instandhaltung verpflichtet sei, jedoch keine Renovierungsarbeiten schulde, es sei denn, die Wohnung sei „verkommen“. Im zweiten Fall verlangte ein Mieter die Beseitigung des Renovierungszustands. Das Gericht sah eine Erhaltungspflicht des Vermieters, wobei dieser sich am im Mietvertrag festgehaltenen „Renovierungsprogramm“ orientieren müsse.
Renovierung bei Auszug: BGH urteilt oft mieterfreundlich
Die Vorstellung, dass Mieter bei einem Auszug für umfangreiche Renovierungsarbeiten verantwortlich sind, ist weit verbreitet, jedoch nicht immer korrekt. Gemäß geltendem Recht obliegen Renovierungsarbeiten in erster Linie dem Vermieter. Mieter sind lediglich für kleinere Schönheitsreparaturen wie das Beseitigen von Bohrlöchern oder das Streichen der Wände in bestimmten Fällen verantwortlich. Eine strategische Herangehensweise während der Mietzeit kann dazu beitragen, zukünftigen Stress bei einem Umzug zu vermeiden. Es ist ratsam, den Mietvertrag sorgfältig zu prüfen und gegebenenfalls Unklarheiten bezüglich der Renovierungspflichten mit dem Vermieter zu klären. Durch offene Kommunikation und eine rechtzeitige Planung können potenzielle Konflikte vermieden und ein reibungsloser Übergang gewährleistet werden.
Zwei tolle Life Hacks mit denen Sie die Renovierung bei Auszug abwenden können
Bilder an der Wand, praktische Accessoires im Bad: Wenn Sie Ihre Wohnung hübsch gestalten wollen, dann kommen Sie oft nicht drum rum, ein paar Löcher in Wände zu bohren. Dass es aber auch anders geht, zeigen wir Ihnen in diesen beiden Life-Hacks. So bleiben Wand und Fliesen heil.
-
Badezimmerhaken ohne Bohren verankern
Ein zusätzlicher Handtuchhaken, eine Halterung für den Fön: Vielleicht fällt Ihnen sofort ein, was Sie im Bad gerne noch aufhängen würden, wenn da nicht der Umstand wäre, dass man die Fliesen anbohren muss.
Doch darüber müssen Sie sich keine Gedanken mehr zu machen. In diesem Video ist beschrieben, wie Sie ganz ohne Löcher und Bohren Badezimmerhaken befestigen können.
Sie brauchen kein Werkzeug und das Ergebnis hält bombenfest.
-
Bilder ohne Löcher durch Nägel oder Schrauben aufhängen
Ob vom letzten Urlaub, von der Familie oder von Ihrem Lieblingskünstler: Bilder sind eine wundervolle Raumdekoration.
Dass Sie ohne große Löcher an der Wand halten, dafür sorgt die Bilderkralle. Ganz ohne Werkzeug können Sie diese in die Wand drücken. Und falls Sie gerne einmal umdekorieren oder der Auszug steht an, dann ist die Bilderkralle auch im Nu wieder entfernt.
Mit diesen weiteren Tipps geht der Auszug reibungslos vonstatten
Ein Umzug ist eine aufregende, aber oft stressige Zeit, die eine sorgfältige Planung erfordert. Damit die Wohnungsübergabe reibungslos verläuft, sollten einige wichtige Punkte beachtet werden:
- Wohnungsübergabe bei ausreichend Licht: Um den Zustand der Wohnung korrekt beurteilen zu können, ist ausreichende Beleuchtung unerlässlich. Sichern Sie sich daher ab, dass bei der Übergabe genug Licht vorhanden ist, indem Sie beispielsweise einen Termin tagsüber vereinbaren oder temporäre Lichtquellen installieren.
- Klärung baulicher Veränderungen: Haben Sie während Ihrer Mietzeit bauliche Veränderungen vorgenommen, wie den Einbau eines Einbauschrankes oder einer neuen Küche? Besprechen Sie im Vorfeld mit dem Vermieter, welche Veränderungen entfernt werden müssen und welche bleiben dürfen.
- Vollständige Schlüsselübergabe: Vergewissern Sie sich, dass Sie alle Schlüssel zurückgeben, einschließlich der für den Briefkasten, Keller, Garage oder Gartentor. Zusätzlich müssen alle während der Mietzeit angefertigten zusätzlichen Schlüssel abgegeben werden.
- Saubere Übergabe: Die Wohnung sollte besenrein übergeben werden, was bedeutet, dass grobe Verschmutzungen entfernt werden müssen. Fensterputzen und Bodenwienern sind nicht notwendig, jedoch sollten Teppiche gesaugt und in der Küche keine Speisereste hinterlassen werden.
- Dokumentation der Zählerstände: Notieren Sie die Zählerstände von Strom und Wasser und machen Sie davon Fotos. Diese Informationen sollten auch im Wohnungsübergabeprotokoll festgehalten werden.
Ein Vorabtermin mit dem Vermieter kann helfen, Unklarheiten zu beseitigen und offene Fragen zu klären. Wichtig ist, alle Absprachen schriftlich festzuhalten und vom Vermieter unterschreiben zu lassen.
Regelungen zur Kaution
Die Rückzahlung der Kaution bei Auszug aus einer Wohnung ist oft ein langwieriger Prozess, der einige Geduld erfordert. Zwei wesentliche Bedingungen müssen erfüllt sein, damit die Kaution zurückgezahlt werden kann: Erstens muss der Mietvertrag gekündigt sein und die Wohnungsübergabe vollständig erfolgt sein. Zweitens darf der Vermieter keine weiteren Ansprüche an den Mieter haben.
Die Verzögerungen bei der Kautionserstattung resultieren in der Regel aus möglichen Ansprüchen des Vermieters nach dem Auszug und der Übergabe der Wohnung.
Dazu gehören Ansprüche aus der Nebenkostenabrechnung, offene Mietschulden, anstehende Renovierungsarbeiten laut BGH-Urteilen und das Recht des Vermieters auf eine Überlegungsfrist zur Identifizierung versteckter Mängel.
Der Vermieter hat bis zu 6 Monate Zeit, um solche Ansprüche geltend zu machen, danach verjähren sie. Wenn Sie als ehemaliger Mieter überzeugt sind, dass der Vermieter keine gültigen Ansprüche mehr hat, können Sie eine Überprüfung beantragen und die Rückzahlung der Kaution fordern.
Die Rechtsprechung des BGH zu Streitigkeiten bei Renovierungen beim Auszug hat in den letzten Jahren zahlreiche Urteile hervorgebracht, die die Rechte von Mietern und Vermietern in solchen Situationen klären.
Urteil | Aktenzeichen | Zusammenfassung |
---|---|---|
BGH 18.3.2015 | Az. VIII ZR 185/14 |
QuotenabgeltungsklauselEnthält der Mietvertrag eine Quotenabgeltungsklausel, ist diese unwirksam. Der Mieter kann bei Einzug nicht erkennen, wie hoch die finanzielle Belastung bei Auszug sein wird. Die Quotenabgeltungsklausel ist eine vertragliche Verpflichtung des Mieters, sich anteilig an zukünftig notwendigen Schönheitsreparaturen zu beteiligen, wenn bei Auszug noch keine fällig sind. |
BGH 29.05.2013 | Az. VIII 285/12 |
Kostenvoranschlag zur Berechnung der Abgeltung durch FachfirmaEine Abgeltungsklausel, welche die Anteile des Vermieters aufgrund eines Kostenvoranschlags einer Fachfirma beziffert, ist unwirksam. Jeder Mieter darf seine eigenen Kostenvoranschlag veranlassen und vorlegen. |
BGH 14.05.2003 | Az. VIII ZR 308/02 |
EndrenovierungMuss der Mieter während der Mietzeit Schönheitsreparaturen durchführen, sind diese bei Auszug zu berücksichtigen. Eine generelle Renovierungspflicht ist in diesem Fall unwirksam. Der Mieter muss aber versäumte Schönheitsreparaturen bei Auszug nachholen. Wurde die Wohnung unrenoviert angemietet, entfällt die Renovierungspflicht bei Auszug auf jeden Fall. |
Checkliste für eine entspannte Wohnungsübergabe
Um Streitigkeiten über Renovierungsfragen beim Auszug zu vermeiden, ist es ratsam, sich im Vorfeld mit den relevanten Urteilen des BGH vertraut zu machen.
Einige wichtige Punkte können bereits im Voraus geklärt werden, um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten.
Eine Checkliste kann dabei helfen, sicherzustellen, dass alle erforderlichen Schritte ordnungsgemäß durchgeführt werden:
- Stellen Sie sicher, dass die Wohnung zur Besichtigung vollständig leer ist und der Auszug abgeschlossen ist.
- Vereinbaren Sie einen Vorabtermin mit dem Vermieter, um eventuelle Unklarheiten zu besprechen.
- Führen Sie erforderliche Schönheitsreparaturen durch, um die Wohnung in einem guten Zustand zu übergeben.
- Rückbauten oder Entfernungen baulicher Veränderungen sollten vor der Übergabe abgeschlossen sein.
- Sorgen Sie für ausreichende Beleuchtung während des Übergabetermins oder halten Sie den Termin tagsüber ab.
- Stellen Sie sicher, dass die Wohnung besenrein ist, indem Sie die Böden kehren und Teppiche saugen.
- Halten Sie das Übergabeprotokoll vom Einzug als Referenz bereit und bereiten Sie ein neues Übergabeprotokoll für die Abnahme vor.
- Bringen Sie einen Fotoapparat mit, um eventuelle Schäden zu dokumentieren.
- Nehmen Sie alle Schlüssel, einschließlich derjenigen für den Briefkasten, den Keller, das Gartentor, die Garage und Duplikate, mit.
- Haben Sie einen Zeugen dabei, der die Übergabe bezeugen kann.
- Notieren und dokumentieren Sie die Zählerstände.
Durch die konsequente Durchführung dieser Checkliste gewährleisten Sie einen reibungslosen Übergang und minimieren das Risiko für mögliche Auseinandersetzungen.
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass dieser Artikel keine rechtliche Beratung ersetzt.
Bei rechtlich verbindlichen Fragen empfehlen wir dringend, einen Fachanwalt zu konsultieren, um klare Auskünfte zu erhalten.
2 Kommentare
Guten Tag
Ich schilder gerade mal die aktuelle Situation, in der Hoffnung es gibt Jemand der mir einen Rat dazu gibt.
Also ich habe meine Wohnung verlassen und aktuell noch nicht renoviert, also Wände gestrichen und Löcher an den Wänden die durch Bilder entstanden sind noch nicht zugemacht.
In der aktuellen Situation darf ich auch nicht dahin und die Sachen erledigen.
Am 15.04 zieht meinen Freundin in die Wohnung.
So jetzt meine Frage. Sollte ich das irgendwie schriftlich fixieren, dass aufgrund der aktuellen Situation eine Renovierung meinerseits nicht möglich ist?
Lieben Dank für eure Meinung
Hallo Gudrun
Ich habe heute erst die Erfahrung machen müssen, trotz einer Zusage von meiner Freundin hat sie sich entschlossen die Wohnung nicht zu nehmen.
Was ich damit sagen will. Auch bei einer Zusage der Freundin, alles schriftlich machen. Nachher bist du die Dumme.
Ich habe mir heute geschworen die nächste Wohnung sucht sie sich selbst.
LG