Wer darf heute Spenden sammeln: Woran erkennt man die Seriosität?

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Spendensammler, sie stehen in der Fußgängerzone oder vor der Tür um Spenden zu sammeln. Dürfen sie das überhaupt? Und woran erkennt man, dass das Geld auch dort landet, wo es gebraucht wird?

Spenden sammeln erlaubt!

Wer eine Spendensammlung organisieren möchte, der braucht dafür nicht viel vorzubereiten. Grundsätzlich darf heute jeder Geldsammeln, denn die juristischen Bestimmungen wurden vor einigen Jahren stark vereinfacht. In den Sammlungsgesetzen der Bundesländer wurde genau festgelegt, welche Voraussetzungen zum Sammeln von Geld und Sachspenden erfüllt werden mussten. Doch inzwischen wurden die Gesetze fast überall in Deutschland abgeschafft. Nur in vier Bundesländern ist noch eine Genehmigung einzuholen: in Rheinland-Pfalz, in Thüringen, im Saarland und in Baden-Württemberg.

Die großflächige Abschaffung der Sammlungsgesetze wird von einigen Verbraucherschützern beanstandet. Da keine Genehmigungspflicht mehr besteht, ist es möglich, für fast alle legalen Zwecke zu sammeln. Das erschwert die Einschätzung, ob es sich um eine seriöse oder unseriöse Sammlung handelt. Möchte sich der Sammler womöglich nur eine neue Uhr kaufen? Oder landet die Geldspende tatsächlich bei den Bedürftigen?

Grundsätzlich darf heute jeder Geld sammeln, denn die juristischen Bestimmungen wurden vor einigen Jahren stark vereinfacht. (#01)

Grundsätzlich darf heute jeder Geld sammeln, denn die juristischen Bestimmungen wurden vor einigen Jahren stark vereinfacht. (#01)

Bestimmungen für Spendensammler

Wer gemeinnützig oder auf kommerzieller Basis Spenden sammelt, der ist dazu verpflichtet, sich an die Regelungen im Bürgerlichen Gesetzbuch und an das allgemeingültige Ordnungsrecht zu halten. Diese Richtlinie gilt unter anderem für die Altkleidersammler, denen gegenüber wiederholt Kritik geäußert wurde, auch von öffentlicher Seite.

In den meisten Fällen gründen diejenigen, die Spenden sammeln möchten, einen Verein und stellen die entsprechende Satzung dafür auf. Anschließend dürfen sie bereits mit der Sammlung beginnen, wie die Verbraucherzentralen erklären. Wie gemeinnützig der Zweck tatsächlich ist, lässt sich auf den ersten Blick oft nicht erkennen. Wer sich für eine Spende entschließt, der sollte jedenfalls genau hinsehen, ob diese finanzielle Hilfe auch richtig eingesetzt wird.

Dadurch, dass es inzwischen in 13 Bundesländern keine behördlichen Kontrollen der Spendensammlungen gibt, fällt es immer schwerer, den Durchblick zu behalten. Selbst Organisationen, die keine Gewähr übernehmen, dass der gesammelte Ertrag ordnungsgemäß zugeführt wird, erhalten die Genehmigung. Mit anderen Worten: Die Verantwortung wird auf die Spender übertragen. Diese sind umso mehr gefragt, verlässliche Hintergrundinformationen zu erfragen und so die Seriosität zu überprüfen.

Video: Anne Will – Thema: Betteln, schnorren, Spenden sammeln-wird unser Mitleid ausgenutzt?

Eine wichtige Frage: Was bedeutet das Deutsche Spendensiegel?

Vertrauen zu den Spendensammlern ist nur durch eine ausreichende Transparenz möglich. Das bedeutet, dass die Spender und Förderer alle wesentlichen Informationen zur Verwendung der gesammelten Mittel erhalten. Nur wenn die Sammel-Organisationen eine detaillierte Dokumentation erstellen und ihre Arbeit kontrollieren lassen, können sie Rechenschaft ablegen.

Als wichtige Orientierung dient das Deutsche Spendensiegel, das von dem Deutschen Zentralinstitut für soziale Fragen (DZI) ausgegeben wird. Die Homepage des DZI führt diejenigen Organisationen auf, bei denen das entsprechende Siegel vorliegt. Neben den positiv geprüften Spendensammlern gibt es leider auch Vereine und Unternehmen, die den echten Einrichtungen die hilfsbereiten Spender abspenstig machen und das Geld nicht dem eigentlichen Zweck zuführen.

Wenn das DZI von Spenden abrät, sind die entsprechenden Organisatoren der Spendensammlungen nicht vertrauenswürdig. In den meisten Fällen sind die deutschen Spendenorganisationen seriös und engagiert, doch einige wirken eher fragwürdig.

Typische Anzeichen sind:

  • Drängende, übertriebene Werbeaktionen,
  • intransparente Strukturen der Organisation,
  • erhöhte Kosten für Werbung und Administration, die nicht vertretbar sind,
  • keine eindeutige Kennzeichnung der Verantwortlichen.
Spenden sammeln: Nur wenn die Sammel-Organisationen eine detaillierte Dokumentation erstellen und ihre Arbeit kontrollieren lassen, können sie Rechenschaft ablegen. (#02)

Spenden sammeln: Nur wenn die Sammel-Organisationen eine detaillierte Dokumentation erstellen und ihre Arbeit kontrollieren lassen, können sie Rechenschaft ablegen. (#02)

Mehr von der Spenderberatung

Die DZI Spenderberatung dokumentiert sämtliche Gründe, warum sie von einigen Organisationen abrät. Bei der negativen Einstufung findet eine Aufteilung in zwei Bereiche statt:

  • Manche Organisationen verstoßen nach Einschätzung der DZI Spenderberatung gegen die grundsätzlichen Richtlinien der Geschäftspraxis, wie sie von vertrauenswürdigen Sammel-Organisationen eingehalten werden. Dementsprechend liegt hier keine Förderungswürdigkeit vor.
  • Bei einigen Einrichtungen resultiert die Bewertung „nicht förderungswürdig“ aus dem dringenden Aufklärungsbedarf, der von der Öffentlichkeit gefordert wird.

Bei ihren Recherchen bezieht sich das DZI auf diejenigen Organisationen, bei denen es in regelmäßigen Abständen zu Anfragen kommt. Da die im Internet verfügbare Datenbank zurzeit noch aufgebaut wird, wächst sie durch die fast täglich eintreffenden Auskünfte immer weiter an.

Rechtliche Erklärungen zu Spenden

Im Zivilrecht ist die Bezeichnung Spende nicht gebräuchlich. Laut Gesetz handelt es sich bei einer Spende um eine Schenkung, die näher in § 516 Abs. 1 BGB erklärt wird. Diese Zuwendung erfolgt im beiderseitigen Einvernehmen, dass für die Zuwendung keine Gegenleistung erwartet wird.

Laut § 518 BGB wird der Spendenvertrag erst rechtswirksam, wenn eine notarielle Beurkundung zur versprochenen Schenkung durchgeführt wird oder bei der Übereignung der Geld- oder Sachspende. Eine Zweckbindung der Spende wird laut § 525 BGB als Auflagenschenkung definiert. Hier darf der Schenkende verlangen, dass die entsprechende Auflage auch erfüllt wird. Bei einer anderweitigen Verwendung der erhaltenen Spenden hat der Spender die Möglichkeit, seine Zuwendung wieder zurückzufordern.

Bei einer anonymen Aktion mit der Sammeldose handelt es sich um keine Auflagenschenkung, sondern um die sogenannte Zweckschenkung (§ 812 Abs. 1 Satz 2 (2. Fall) BGB). Wenn hier eine zweckfremde Verwendung stattfindet, ist ebenfalls eine Rückzahlung verpflichtend. Dieses vom BGB vorgegebene Spendenrecht wird jedoch oft vom öffentlichen Recht überlagert, das sich auf die Straßensammlung bezieht.

Steuerrechtlich sind die quittierten Spenden und Beiträge interessant. Diese gehen zumeist an gemeinnützig arbeitende Organisationen. Auch die politischen Parteien sowie unabhängige Wählervereinigungen stellen bei einer Spende eine Quittung aus. So lassen sich die Spenden von der Steuer absetzen.

Sammeln für den gemeinnützigen Zweck

Die Bundesländer, in denen die gesetzlichen Auflagen für Geldsammlungen außer Kraft gesetzt wurden, wollten den Verwaltungsaufwand reduzieren und damit den Sammlern mehr Möglichkeiten geben. Eine Sammelaktion von einer Schule mit Sanierungsbedarf oder mit einem anderen sinnvollen Hintergrund soll nicht zu viel administrative Arbeit verursachen, sondern schnell in die Wege geleitet werden. Auf diese Weise wird die Hilfe einfacher.

Bei den gemeinnützigen Vereinen und Organisationen ist zumeist ein Bankkonto vorhanden, auf dem das gesammelte Geld eingezahlt wird. Manchmal wird die Sammlung auch direkt an die betroffene Schule, an das unterstützte Tierheim oder die jeweilige Stelle gegeben. Das ist ein besonders sicherer Weg, denn so kommen die Geldspenden garantiert dort an, wo sie gebraucht werden.

Die Frage nach Spenden an der Haustür oder womöglich am Telefon können auf einen Betrug hinweisen. Doch manchmal bilden sich auch Gruppen von Schülern oder Kirchenmitgliedern, die von Tür zu Tür gehen, um zu sammeln: Hier kann man davon ausgehen, dass das Geld zuverlässig abgegeben wird.

Spenden sammeln: Manchmal wird die Sammlung auch direkt an die betroffene Schule, an das unterstützte Tierheim oder die jeweilige Stelle gegeben. (#03)

Spenden sammeln: Manchmal wird die Sammlung auch direkt an die betroffene Schule, an das unterstützte Tierheim oder die jeweilige Stelle gegeben. (#03)

Als Privatperson sammeln gehen

Durch die vereinfachten Bedingungen kann man sich auch als Privatperson engagieren und eine Sammlung starten. Die persönlichen Aktionen sind jedoch zumeist nicht ausreichend, um eine ordentliche Spendensumme zu erhalten. Genaue Details zur eigenen Spendenaktion und Hintergründe zum organisatorischen Rahmen sorgen bei den bereitwilligen Spendern für mehr Sicherheit, ob diese ihre Uhr, Kleidung oder einen Geldbetrag geben.

Üblicherweise wird empfohlen, nicht alleine aufzutreten. Besser ist es, einem Verein beizutreten oder selbst einen zu gründen. So lässt sich die Gemeinnützigkeit besser begründen und außerdem wächst das Vertrauen. Zudem kann man durch Spendenquittungen den möglichen Spendern einen finanziellen Vorteil bieten, denn die bestätigten Geldspenden sind steuerlich abzugsfähig. Teilweise treten einige großzügige Unternehmer sogar als Sponsoren auf, die regelmäßig Beiträge zahlen.
Der Aufruf zu einer Spende ist in jedem Fall erlaubt: Hier gibt es keine Einschränkungen. Das kann durch das Verteilen von Flugblättern geschehen oder durch das Aufstellen einer Sammelbüchse. Hierfür ist keine Genehmigung erforderlich.


Bildnachweis:© Shutterstock – Titelbild: SpeedKingz – #01: andrea lehmkuh – #02: Vytautas Kielaitis – #03: Roman Ish

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