Streichen bei Auszug 2019

3

Viele Leute fragen sich: Müssen wir unsere Wohnung streichen bei Auszug? 2019 trat ein neues Mietrecht in Kraft. Demnach können Vermieter weniger Modernisierungskosten auf ihre Mieter umlegen. Ob das auch finanzielle Auswirkungen hat, wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen, haben wir Ihnen hier zusammengefaßt. Außerdem erhalten Sie praktische Tricks und Kniffs, wie Sie Stress bei der Übergabe vermeiden können.

Streichen bei Auszug: 2019 gibt es keine Änderungen bei den Renovierungskosten

Die Gesetzesänderung vom 1. Januar 2019 bezieht sich lediglich auf die Modernisierungskosten nicht auf Renovierungskosten. Diese umschreiben den finanziellen Aufwand für bauliche Veränderungen, die den Wohnkomfort erhöhen, Energie oder Wasser einsparen: ein neuer Aufzug zum Beispiel oder eine Umgestaltung der Raumaufteilung. Solche Kosten können in gewissem Rahmen auf den Mieter umgelegt werden.

Wenn Sie als Mieter eine Wohnung aufgeben, dann dürfen Ihnen aber nur Kosten für Schönheitsreparaturen auferlegt werden, wie zum Beispiel das Streichen bei Auszug. Hier gilt 2019 genau die gleiche Gesetzgebung wie zuvor.

Zwei Life Hacks mit denen Sie das Streichen bei Auszug in 2019 überflüssig machen können

Möchten Sie ihre Wohnung verschönern oder umgestalten, Bilder aufhängen oder im Bad zusätzliche Accessoires anbringen? Dann sind diese zwei Life Hacks die Lösung, um Ihre Wände und Fliesen heil zu lassen.

  • Badezimmerhaken ohne Bohren anbringen

    Sie möchten im Bad Handtücher aufhängen oder Bad-Accessoires anbringen? Dann geht das auch ganz ohne Bohrmaschine. In diesem Hack erfahren Sie, wie Sie Wandhaken ohne zu bohren so anbringen, dass Sie zuverlässig halten. Damit können Sie Ihr Bad ganz nach Ihren Vorstellungen gestaltet ohne Löcher. Beim Auszug entfernen Sie die Haken einfach wieder.

  • Bilder ohne große Löcher in der Wand aufhängen

    Bilder verschönern Räume. Nimmt man sie wieder ab, bleiben oft große Löcher zurück. Das geht auch anders. Die Bilderkralle drücken Sie ganz einfach in die Wand ohne Werkzeug. So können Sie Bilder ohne Dübel und Schrauben aufhängen.
    Steht der Auszug an, ziehen Sie die Kralle einfach aus der Wand.

Übrigens:
Nicht nur beim Auszug sind diese beiden Life-Hacks hilfreich. Wenn Sie oft neu dekorieren, können Sie das mit diesen Methoden schnell und einfach erledigen, ohne weitere Löcher zu produzieren oder Werkzeug zu benutzen.

Unter diesen Umständen sind Sie verpflichtet, bei Auszug zu streichen

2019 müssen Sie nicht unter allen Umständen ihre Wohnung bei Auszug komplett oder zu Teilen renovieren. Zunächst einmal muss im Mietvertrag eindeutig diese Pflicht zur Renovierung genannt sein. Dabei darf diese Klausel im Vertrag aber nicht starren Regeln folgen: Wenn eine Wand perfekt erhalten ist, muss man diese auch nicht streichen. Mieter, deren Mietvertrag eine starre Regel enthalten können aufatmen, denn dadurch wird die gesamte Renovierungsklausel unwirksam.

Steht im Mietvertrag gar nichts zu der Renovierung, muss diese auch nicht erfolgen und die Wohnung wird lediglich besenrein übergeben. Allerdings müssen Sie unter Umständen Bohrlöcher schließen und bunte Wände wieder neutral gestalten. Die Wohnung muss also in den Zustand der ursprünglichen Übergabe bei Einzug versetzt werden.
Wurde die Wohnung allerdings damals unrenoviert an Sie als Mieter übergeben, entfällt jegliche Renovierungspflicht. In so einem Fall genügt es tatsächlich, nur besenrein zu putzen.

Wichtige Urteile, die das Streichen bei Auszug in 2019 regeln

Streit beim Auszug mit dem Vermieter passiert häufiger als man denkt. Daher ist es für Sie von Vorteil, wenn Sie die richtigen Präzedenzfälle parat haben, um deren Urteile heranzuziehen. Damit können Sie im Vorfeld schon einiges an Klarheit in so manche Diskussion bringen.

Urteile zum Steichen bei Auszug die in 2019 relevant sind
Urteil Aktenzeichen Zusammenfassung
BGH/22.08.2018 VIII ZR 277/16

Urteil zur Renovierungspflicht bei unrenovierten Wohnungen

Ist die Wohnung dem Mieter unrenoviert übergeben worden, so muss dieser keine Schönheitsreparaturen bei Auszug vornehmen, selbst wenn er diese zuvor zugesagt hatte.

BGH/09.06.2010 VIII 294/09

Urteil zur Ausführung von Streicharbeiten durch eine Fachfirma

Steht im Mietvertrag die Klausel, dass Schönheitsreparaturen durch eine Fachfirma oder fachmännisch ausgeführt werden müssen, ist diese Klausel unwirksam. Der Mieter hat das Recht, Schönheitsreparaturen selbst durchzuführen, solange sie fachgerecht sind.

BGH/20.01.1993 VIII ZR 10/92

Urteil zu Dübellöchern und angebohrten Fliesen

Dübellöcher müssen nicht unter allen Umständen geschlossen werden. Handelt es sich um eine für übliche Wandbefestigungen notwendige Anzahl, so ist der Mieter nicht verpflichtet, diese bei Auszug zu schließen. Auch nicht, wenn im Bad dafür Kacheln angebohrt wurden.

Wichtig für den Auszug ist bereits der Einzug

Eine reibungslose Abwicklung Ihres Auszugs mit Ihrem Vermieter können Sie gewährleisten, indem Sie bereits beim Einzug gut achtgeben. Halten Sie alle vorhandenen Schäden und Mängel im Wohnungsübergabeprotokoll fest. So schützen Sie sich beim Auszug vor bösen Überraschungen. Einen Sprung in der Badfliese, oder einen Schaden am Küchenschrank, die bereits bei Einzug da waren, können Sie so nachweisen.

Bei Ihrem Auszug fertigen Sie ebenfalls ein Wohnungsübergabeprotokoll an. Auch hier werden wieder alle Schäden vermerkt. Machen Sie bei umfangreicheren Schäden Fotos und achten Sie auf eine genaue Beschreibung, damit im Nachhinein keine Unklarheiten aufkommen können.

Mithilfe der beiden Protokolle können Sie nun lückenlos dokumentieren, welche Schäden bereits vorhanden waren und welche von Ihnen verursacht wurden.
Achtung: Der Vermieter muss Wohnungsübergabeprotokolle unterschreiben.

Diese Tipps ersparen Ihnen zusätzlich Stress bei der Wohnungsübergabe

Neben dem Streichen bei Auszug fallen auch 2019 noch viele weitere Punkte an, die wichtig bei der Übergabe der Wohnung sind. Wie so oft gilt auch hier: Vorsorge ist besser als Nachsorge. Daher sollten Sie im Vorfeld schon alles so regeln, sodass beim Übergabetermin alles klappt. Punkte, zu denen Sie sich nicht sicher sind, klären Sie unbedingt vorab, eventuell auch, indem Sie eine Rechtsberatung konsultieren. Daneben sind folgende Tipps hilfreich:

  • Vollständiger Auszug: Für die Wohnungsübergabe muss die Wohnung komplett leer sein, und der Auszug abgeschlossen. Planen Sie also Ihren Umzugstermin so, dass bis zur Übergabe alle Dinge aus der Wohnung geräumt sind. Sollten Sie bei einem Auszug streichen müssen, dann rechnen Sie auch dafür ausreichend Zeit mit ein.
  • Rückbau von baulichen Veränderungen: Die Einbauküche, eine Gipskartonwand oder ein Einbauschrank, müssen vor einem Auszug grundsätzlich einmal entfernt werden. Selbst wenn ihr Einbau vom Vermieter genehmigt wurde. Sie können sich aber vorab mit dem Vermieter einigen, diese Einbauten in der Wohnung zu belassen oder mit dem Nachmieter eine Ablöse vereinbaren.
  • Dinge vorab besprechen: Ein Vorbesichtigungstermin mit dem Vermieter hilft Ihnen dabei, die Wohnungsübergabe reibungslos abzuwickeln. Hier können Sie sich einigen, welche Schönheitsreparaturen Sie durchführen werden und auch die Sachlage zu den Einbauten besprechen.
  • Säuberung der Wohnung: Die Wohnung muss „besenrein“ übergeben werden. Das bedeutet, dass Sie die Böden kehren und die Teppiche saugen sollten. Sie müssen aber keine Fenster putzen und auch das Bad muss nicht gewienert sein. Trotzdem dürfen zum Beispiel in der Küche keine Essensreste verbleiben und grobe Flecken auf dem Boden gehören beseitigt.
  • Bedingungen für die Übergabe: Eine Wohnungsübergabe findet optimalerweise im Hellen satt, damit beide Parteien den Zustand der Wohnung realistisch beurteilen können. Falls der Termin nicht tagsüber liegt, sorgen Sie für eine ausreichende Beleuchtung, indem Sie Glühbirnen installieren. Denken Sie auch daran in einem Dunkelbad für Beleuchtung zu sorgen, zum Beispiel durch eine Handleuchte.
  • Schützen Sie sich: Lesen Sie alle Zählerstände ab und tragen Sie diese ins Übergabeprotokoll ein. Machen Sie zur Sicherheit ein Foto. Das schützt sie später davor, für Verbrauch zu zahlen, den Sie nicht verursacht haben. Melden Sie ihren Auszug auch bei Ihren Versorgungsunternehmen.
  • Schlüsselübergabe: Zur vollständigen Übergabe gehört es auch, die Schlüssel an den Vermieter auszuhändigen. Und dabei sprechen wir von allen Schlüsseln. Denken Sie an Briefkasten, Garage oder Keller und händigen Sie auch Duplikate aus.

Die Kaution: Wann erhalten Sie diese zurück?

Auch wenn alles reibungslos bei der Wohnungsübergabe verläuft, kann der Vermieter Ihre Kaution noch für bis zu sechs Monate zurückhalten. Die Grundvoraussetzungen zur Rückzahlung der Kaution sind:

  • Die Wohnung wurde durch den Vermieter abgenommen.
  • Der Vermieter hat keine weiteren Ansprüche an den Mieter.

Ansprüche könnten zum Beispiel ausstehende Mietzahlung, nicht erledigte Schönheitsreparaturen oder eine ausstehende Nebenkostenabrechnung sein. Der Vermieter hat außerdem eine sogenannte „Überlegungsfrist“. Diese wird eingeräumt, falls nach dem Auszug noch Mängel zutage kommen, die bei der Übergabe nicht offensichtlich waren. Spätestens nach 6 Monaten sind alle unangemeldeten Ansprüche des Vermieters verjährt und die Kaution muss ausbezahlt werden, wenn nichts mehr ansteht.
Sind allerdings alle Voraussetzungen erfüllt, sollte der Vermieter die Kaution möglichst umgehend zurückzahlen. Tut er das nicht, dann können sie überprüfen lassen, ob alle Bedingungen zur Rückzahlung erfüllt sind und diese einfordern.

Übrigens: Der Vermieter muss auch die im Laufe der Mietzeit angefallenen Zinsen der angelegten Kaution an Sie auszahlen.

Checkliste bei Auszug

Gut vorbereitet ist eine Wohnungsübergabe meistens in kurzer Zeit und ohne Stress machbar. Mit folgender Checkliste können Sie sich optimal für den Auszug rüsten:

  • Übergeben Sie die Wohnung tagsüber, wenn genug Licht vorhanden ist.
  • Die Wohnung muss komplett geleert sein.
  • Sorgen Sie für den „besenreinen“ Zustand der Wohnung.
  • Begutachten Sie die Schäden an der Wohnung und machen Sie sich kundig, ob Sie sie korrigieren müssen.
  • Ob Sie bei Auszug streichen müssen, steht im Gesetz. Auch 2019 können Sie Präzedenzfälle aus den Jahren zuvor anbringen, obwohl das Mietrecht geändert wurde.
  • Klären Sie im Vorfeld, inwieweit Sie bauliche Veränderungen in der Wohnung belassen dürfen.
  • Entfernen Sie alle unerwünschten baulichen Veränderungen.
  • Bringen Sie alle Schlüssel mit zur Übergabe. Von Ihnen nachgemachte Exemplare müssen ebenfalls abgegeben werden.
  • Nehmen Sie das Übergabeprotokoll vom Einzug mit und bereiten Sie ein neues Übergabeprotokoll vor, falls der Vermieter daran nicht denken sollte.
  • Nehmen Sie einen Zeugen mit, der das Protokoll ebenfalls unterschreibt.
  • Notieren Sie vorab die Zählerstände und tragen Sie diese in das Übergabeprotokoll ein.

Achtung: Dieser Ratgeber ersetzt keine verbindliche Rechtsberatung. Wir empfehlen Ihnen, stets zusätzlich einen Fachanwalt zu konsultieren.

3 Kommentare

  1. Streichen bei Auszug

    Der Beitrag ist sehr informativ, keine Frage.

    Ich bin allerdings jetzt in einer Notlage und mein evt Vermieter ist der Typ Mensch den genau solche Urteile, Vorgaben einen ich sags mal direkt: Scheiss interessieren.

    Er möchte keinen Mietvertrag machen, er meinte sowas brauchen wir doch garnicht.

    Mir ist schon klar, optimal ist das nicht.!!! Nur ich finde derzeit einfach keine bezahlbare Wohnung und ich muss da raus.

    Was soll ich nur tun?

    Bitte um ernst gemeinte Ratschläge

    Rosamunde

    • Hallo Rosa

      Mietvertrag ja oder nein, diese Frage sollte es nicht geben. Einen Mietvertrag braucht sowohl der Vermieter als auch der Mieter. Meines Wissen braucht man das auch wenn man sich an seinem Wohnort anmeldet. Da benötigt man eine Adresse, eine Anschrift. Sprich einen Wohnsitz.

      Also nicht darauf einlassen und auf einen vernünftigen Mietvertrag bestehen

      LG

  2. Hey

    Renovierung bei Auszug: Ein heikles Thema. Jeder Vermieter hat da andere Vorstellungen. Bevor es zum Streit kommt, schaut euch diesen Beitrag mal an: Irrtümer im Mietrecht 1 – Bei Auszug muss renoviert werden.
    Es ändert sich immer was, deshalb ist es wichtig auf dem neuesten Stand zu sein.

    Viel Erfolg

Lassen Sie eine Antwort hier