Wenn das gewünschte Studium abgelehnt wird, kann man seinen Studienplatz einklagen. Doch wie geht man dabei vor und wie stehen die Chancen in einem solchen Fall?
Das Studium einklagen: Auf welcher Grundlage?
Manchmal reicht der Abiturschnitt nicht aus, um an der Uni angenommen zu werden. Im Anschluss an den Schulabschluss bewerben sich die jungen Leute an mehreren Hochschulen, doch es kommen nur Ablehnungen. Was kann man tun, um seinen Wunschstudiengang doch noch antreten zu können? Immer häufiger kommt es zu Klagen gegen die Universitäten, weil die Bewerber nicht bereit sind, sich neu zu orientieren. Laut Artikel 12 im Grundgesetz hat man in Deutschland ein Recht auf freie Berufswahl, und genau hier setzen die Klagen auf einen Studienplatz an.
Die Studienplatzbewerber benötigen streng genommen nur den vorgegebenen Schulabschluss, um ihr Studium antreten zu können. In der Praxis besteht jedoch das Problem, dass die Universitäten nicht ausreichend Plätze für die potenziellen Studenten haben. Die Studienfreiheit soll den Betroffenen zwar die Auswahl einer Uni erlauben, doch wenn die erforderlichen Studienplätze fehlen, kommt es zur Ablehnung der Bewerber. Eine solche Ablehnung ist prinzipiell nur dann unumstößlich, wenn die Kapazitäten der Hochschule ausgeschöpft sind. Das bedeutet: Die Hochschulen sind zur Annahme aller Studenten verpflichtet, die bei der vorhandenen Ausstattung Platz haben.
Die Vorbereitung des Studiums: Und die Studienplatzklage
Damit man sein Studium antreten kann, muss man sich zunächst regulär bewerben. Auf der Basis dieser Bewerbungen ermitteln die Hochschulen, wie es mit der Kapazität aussieht. Wenn die ursprüngliche Kalkulation fehlerhaft ist und die Universität mehr Platz hat als angegeben, haben die Bewerber die Möglichkeit, auf einen unbesetzten Studienplatz zu klagen. Eine solche Klage sollte man erst nach der Ablehnung des Bewerbungsschreibens führen, auch wenn das nur in einigen deutschen Bundesländern als Voraussetzung genannt wird.
Üblicherweise wird die Bewerbung von den Verwaltungsgerichten als positives Signal für das Interesse der Abiturienten gewertet.
Eine Studienplatzklage bezieht sich auf den Platz, der sich außerhalb der festgesetzten Kapazität befindet. Hierfür verwendet man das Kürzel AKA. Die Klage muss innerhalb einer bestimmten Frist erfolgen. Es ist zu berücksichtigen, dass sich die Fristen bei den Universitäten unterscheiden. Teilweise liegt der Zeitpunkt der Frist sogar vor der Übermittlung der Ablehnung.
Video: Warum sollte man den Weg einer Studienplatzklage wählen?
Der AKA-Antrag
Das Klageverfahren wird eingeleitet, indem der Bewerber bei der betreffenden Hochschule einen „Antrag auf Zulassung außerhalb der festgesetzten Kapazitäten“ stellt. Die Juristen, die sich auf das Einklagen von Studienplätzen spezialisiert haben, bemängeln die oft sehr früh angesetzten Fristabläufe. Im Allgemeinen laufen die Fristen jedoch mit dem Semesterbeginn aus, sodass die angehenden Studenten rechtzeitig handeln können.
Eine AKA auf das gewünschte Studium kann Erfolg haben, aber auch scheitern. Im Anschluss an diesen Antrag liegt es an der Hochschule, den Nachweis für die ausgelastete Kapazität zu erbringen. Sämtliche freien Studienplätze müssen belegt sein. Wenn doch noch einige Plätze frei sind, die zusätzlich zu den zunächst angegebenen Kapazitäten bestehen, müssen diese für die Bewerber zur Verfügung stehen.
Häufig ist die Anzahl der noch offenen Studienplätze geringer als die Zahl der Kläger. Dann kommt es zu einer Verlosung unter den Studenten oder die Entscheidung wird abhängig vom Abiturschnitt gefällt. In diesem Fall kann man auch bei einer erfolgreich durchgeführten Klage einen Misserfolg erleben.
Das Studium mit oder ohne anwaltliche Beratung einklagen
Wenn der AKA keinen Erfolg hat, wenden sich einige zukünftige Studenten an einen juristischen Beistand. Häufig kommt es in der weiteren Entwicklung zu einer außergerichtlichen Klärung, die den Ablauf für beide Seiten vereinfacht. Hierbei hilft ein versierter Anwalt, der die Wünsche der Studenten kennt und sich intensiv mit der Uni auseinandersetzt.
Wer sich die Kosten für einen Anwalt sparen möchte, dem stehen noch andere Optionen offen:
- Man kann die Hochschulberatung kontaktieren,
- eine Studentenvertretung hilft den Betroffenen gezielt weiter,
- teilweise gibt es an den Universitäten Kurse, in denen die jungen Leute mehr über die Details erfahren.
Einklagen des Studiums: Die Kosten
Es gibt keine statistischen Zahlen und Erfolgsquoten, zudem schwanken die Kosten für die AKA und die damit einhergehende Klage abhängig vom Bundesland und von der betroffenen Universität. In einfachen Fällen liegen die Gerichtskosten bei etwa 700 Euro, hinzu kommt ein Anwaltshonorar von rund 2.000 Euro. Wenn man mehrere Universitäten gleichzeitig verklagt, wie es oft beim Studiengang Medizin vorkommt, ist mit rund 1.500 Euro pro Hochschule zu rechnen. So können sich die Kosten bei den priorisierten Studiengängen auf 10.000 bis 30.000 Euro summieren. Bei einem anderen Studium liegen die Kosten meistens bei maximal 15.000 Euro, wenn man sich einen Anwalt nimmt.
Video: Medizinstudium – 5 Dinge die Dich erwarten – Doc Mo
Besonders beliebt: Das Studium der Humanmedizin
Wenn es um das Einklagen eines Studiums geht, handelt es sich häufig um das Wunschstudium Humanmedizin. Hier ist die Nachfrage nach Studienplätzen besonders hoch, was unter anderem bedeutet, dass man bei der Ortswahl nicht zu wählerisch sein darf. Die Chancen auf einen Studienplatz stehen relativ schlecht. Pro Semester gibt es rund 40.000 Bewerber, doch es gibt nur 8.000 freie Plätze. Entsprechend hoch ist die Zahl der Kläger auf ein Studium. Die Erfolgschance fällt mit 3 % sehr niedrig aus.
Am 4. Oktober 2017 verhandelte das Bundesverfassungsgericht bezüglich der Rechtmäßigkeit des Zulassungsverfahrens in diesem Studiengang. Unter anderem geht es bei diesem Thema um den TMS, einen freiwilligen Test für medizinische Studiengänge. Dieser soll die Auswahlchancen optimieren, auch wenn der Abiturschnitt weniger gut ist. Der TMS, der die grundsätzliche Eignung für das Studium der Humanmedizin prüft, kann jedoch nicht überall in Deutschland absolviert werden und man darf ihn nur einmal durchführen. Die Wertung an den Universitäten ist unterschiedlich. Für den TMS gibt es eine Anmeldefrist, die man nicht versäumen sollte.
Weitere Studiengänge, bei denen Einklagen häufig vorkommt
Das Einklagen auf ein Studium hat in anderen Bereichen mehr oder weniger gute Chancen. Bei Zahnmedizin und Psychologie sieht es kaum besser aus als bei der Humanmedizin.
In anderen Studiengängen sollte man mit einer AKA-Klage mehr Erfolg haben:
- Eine Studienplatzklage für das BWL-Studium wird häufig gleich bei zwei oder drei Universitäten gleichzeitig eingeleitet. Hier wird man meistens bei einer dieser angegebenen Hochschulen angenommen.
- Die Klage für ein Studium im Bereich der sozialen Arbeit oder Pädagogik wird häufig dann von Erfolg gekrönt, wenn man nicht zu ortsgebunden ist.
- Mit der AKA auf ein Lehramtsstudium hat man sehr gute Chancen, auch an der Wunschuni angenommen zu werden, da es nicht so viele Antragsteller gibt.
Wie viel Zeit muss man für das Einklagen kalkulieren?
Man möchte endlich mit dem Studium beginnen, weiß aber noch nicht, wo und wann dieses beginnt. In einem Eilverfahren des Amtsgerichts kann die Entscheidung schon nach wenigen Wochen ausgesprochen werden, in anderen Fällen zieht sich das Verfahren über mehrere Monate oder sogar ein Jahr hin. Darum empfehlen die Anwälte und auch die Studentenvertreter, gleichzeitig gegen mehrere Universitäten zu klagen. Das verkürzt die Gesamtdauer der Klage.
Durch die gleichzeitige AKA-Klage gegen mehrere Unis steigen allerdings die Kosten für die Bewerber. Hier scheinen die Universitäten am längeren Hebel zu sitzen. Dennoch ziehen viele ambitionierte Studenten ihre Studienplatzklage durch und hoffen darauf, möglichst bald Erfolg zu haben. Mit ein paar hilfreichen Tipps lassen sich die Kosten senken, doch an der Zeitschraube lässt sich nur schwer drehen. Hier hilft oft nur ein gewiefter Anwalt, der mit der Thematik bereits eingehend vertraut ist.
Video: Was kostet eine Studienplatzklage? UNICUM Expertenvideos
Empfehlungen für das Einklagen
Die Frage, wie sich der Studienplatz einklagen lässt, geht oft mit weiteren Problemstellungen einher. Trotzdem möchten sich die jungen Menschen, die gerade ihr Abitur absolviert haben, nicht gleich abschrecken lassen. Nach der Ablehnung der Uni überlegen einige, ob eventuell ein anderes Studium infrage kommt. Sie entscheiden sich womöglich für einen fachverwandten Studiengang, weil sie nicht warten und auch nicht klagen möchten.
Die folgenden Empfehlungen sollte man sich unbedingt zu Herzen nehmen, bevor man rechtliche Schritte einleitet:
- Eine bereits bestehende Rechtsschutzversicherung übernimmt gegebenenfalls das Anwaltshonorar sowie die Kosten für den Zivilprozess,
- durch die Beauftragung eines juristischen Vertreters lassen sich formale Fehler ausschließen, die womöglich negative Folgen nach sich ziehen,
- Studenten können eine Prozesskostenbeihilfe beantragen,
- abhängig von der Situation lohnt sich eine Sammelklage, für die sich mehrere Betroffene zusammentun.
Die erhöhte Anzahl der Kläger auf einen Studienplatz hat dazu geführt, dass sich immer mehr Juristen auf diesen Bereich spezialisieren. Das wirkt sich positiv auf die Erfolgschancen bein Einklagen eines Platzes aus. Gleichzeitig bekommen die Universitäten zu spüren, wie wichtig es ist, die cleveren Studenten zu fördern und ihnen den Einstieg in das Studentenleben zu erleichtern.
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