Das Taschengeldkonto ist speziell für Kinder entwickelt worden. Doch wie funktioniert das genau?
Wenn Kinder selbständig werden: Das Jugendkonto
Manche Kinder möchten schon mit sieben Jahren ein Bankkonto haben, andere interessieren sich erst als Teenager dafür. Tatsächlich zeigt sich der Nachwuchs oft schon sehr verständig, wenn es um den Umgang mit Geld geht. Wenn die Eltern ihren Kindern zutrauen, das Geld selbst zu verwalten, lohnt es sich, ein Taschengeldkonto zu eröffnen.
Tatsächlich kann man sogar schon bei der Geburt des Kindes ein Konto eröffnen, dann gelten jedoch spezielle Bedingungen. Unter sieben Jahren sind die Kinder geschäftsunfähig, sodass sie laut Gesetz (§ 104 Nr. 1 BGB) kein Rechtsgeschäft tätigen und somit auch keinen Vertrag abschließen können.
Das Kinder- oder Jugendkonto kann für Kinder ab sieben Jahren eröffnet werden und bietet viele Vorteile:
- Kostenlose Kontoführung,
- kostenfreie Auszahlung von Bargeld am Automaten,
- Bankcard (ohne Bezahlfunktion),
- kein Minus auf dem Konto möglich.
Bei vielen Banken kommt noch das kostenfreie Online-Banking hinzu. Die genauen Konditionen und auch das Eintrittsalter sind vom individuellen Bankangebot abhängig.
Video: Taschengeld – Wie viel ist richtig? | Wirtschaft | Lehrerschmidt
Die eingeschränkte Geschäftsfähigkeit von Kindern und Jugendlichen
Laut § 110 BGB sind Kinder ab sieben Jahren eingeschränkt geschäftsfähig. Daher müssen beide Erziehungsberechtigten zustimmen, wenn ein Taschengeldkonto eröffnet werden soll. Im Anschluss an die Kontoeröffnung geben die Eltern ihrem Nachwuchs die Vollmacht über das Konto.
Die obere Altersbegrenzung richtet sich nicht nur nach der Volljährigkeit mit 18, sondern auch nach dem Ausbildungsstand der Jugendlichen. Grundsätzlich ist jedoch auch noch für 17-jährige Jugendliche die Zustimmung der Erziehungsberechtigten erforderlich, um ein Konto zu eröffnen.
Neben der Vollmacht zur Kontoführung erhalten die Kinder auch eine Vollmacht für die Nutzung ihrer Giro- oder Prepaid-Kreditkarte (Quelle: https://onlinebanken.com/girokonto-vergleich).
Wie das Taschengeldkonto beantragt wird
Wenn die Eltern bereits Kunden bei der Bank sind, die für das Taschengeldkonto ausgewählt wird, kann der Antrag zusammen mit der kopierten Geburtsurkunde direkt eingereicht werden. Die gesetzlichen Vorschriften erfordern in anderen Fällen das Postident-Verfahren, das etwas umständlicher durchzuführen ist. Bei Alleinerziehenden muss entweder die Zustimmung des anderen Elternteils vorgelegt werden oder der Sorgerechtsbescheid, wenn ein alleiniges Sorgerecht besteht.
Die Banken haben verschiedene Altersbegrenzungen für das Kinderkonto. Bei einigen Banken ist es möglich, schon für Siebenjährige ein Konto zu eröffnen, andere beginnen erst bei dem Jugendkonto ab zwölf Jahren. Viele Girokonten für Schüler bleiben auch dann kostenfrei, wenn die Kontoinhaber volljährig sind. Es lohnt sich daher, schon vor der Kontoeröffnung zu prüfen, wie die spätere Regelung in der Ausbildungs- oder Studienzeit aussieht.
Welche Kontokarte erhalten die Kinder?
Beim Taschengeldkonto liegt die Entscheidung, welche Kontokarte zum Einsatz kommt, bei den Eltern. Typischerweise haben sie die Wahl zwischen:
- Der einfachen Bankkarte,
- der Girokarte und
- der Prepaid-Kreditkarte.
Für etwas ältere Kinder lohnt sich die Kreditkarte in Kombination mit einem Online-Bankingaccount. Hier sollten die Erziehungsberechtigten gut überlegen, welche Konditionen am besten für ihren Nachwuchs geeignet sind. Zumeist wird die Entscheidung für eine Kontokarte stufenweise dem Alter angepasst.
Die Rahmenbedingungen für die Kontoeröffnung
Wenn ein Girokonto eröffnet wird, geschieht dies auf der Basis der §§ 676 f bis 676 h BGB. Hier ist nachzulesen, dass ein Girokonto grundsätzlich nur von volljährigen Personen eröffnet werden darf. Für Minderjährige gibt es jedoch eine Ausnahmeregelung für das Kinder- oder Jugendkonto, wenn die Erziehungsberechtigten zustimmen. In der gesetzlichen Regelung zum Girokonto wird außerdem festgelegt, dass diese Taschengeldkonten grundsätzlich kostenfrei sein müssen.
Es kann jedoch bei einigen Banken zu versteckten Gebühren kommen. Bevor die Erziehungsberechtigten den Kontoeröffnungsantrag unterschreiben, sollten sie daher alle Details der Konditionen gut durchlesen. Die Eltern haben das Recht, den Kontostand einzusehen und auf diese Weise zu prüfen, wie ihre Kinder mit dem eigenen Geld umgehen. Wie sie tatsächlich damit umgehen, hängt vom Vertrauensverhältnis in der Familie ab.
Plus und Minus auf dem Jugendkonto
Das Guthaben auf dem Taschengeldkonto würde grundsätzlich Sparzinsen bringen, doch diese sind seit einigen Zahlen sehr gering. Es gibt jedoch einige örtliche Banken, die die Jugendlichen von heute als die erwachsenen Kunden der Zukunft betrachten und daher etwas bessere Zinsen für das Guthaben zahlen.
Bei dem Girokonto für Jugendliche handelt es sich um ein Guthabenkonto. Das bedeutet, dass es nicht ins Minus rutschen kann. Dieser grundsätzlichen Regelung liegt das Gesetz zugrunde, dass minderjährige Personen keinen Kredit aufnehmen dürfen. Es gibt also keinen Dispo auf das Taschengeldkonto. Lediglich in seltenen Fällen kommt beispielsweise durch eine Lastschrift ein geringes Minus zustande. Abhängig von der genauen Vorgehensweise der Bank erfolgt daraufhin eine Lastschriftrückgabe oder der Sonderfall wird durch die vorliegende Haftungserklärung der Eltern abgesichert.
Die abredewidrige Verfügung
Bei der abredewidrigen Verfügung von minderjährigen Personen gelten spezielle Bestimmungen. Wenn ein Jugendlicher mehr Geld als erlaubt von seinem Jugendkonto abhebt und dafür etwas kauft, gilt dieser Kaufvertrag als schwebend unwirksam. Der Vertrag ist noch nicht rechtswirksam, da die Genehmigung der verantwortlichen Erziehungsberechtigten fehlt. Erst wenn die Eltern das Geschäft genehmigen, gilt der Vertrag als rechtskräftig. Andernfalls muss der Vertrag rückabgewickelt werden. In diesem Zusammenhang hilft der kontrollierende Blick der Eltern auf das Jugendkonto oder die Information der Bank, die die Erziehungsberechtigten wegen der überhöhten Abhebung informiert.
Eignet sich das Taschengeldkonto zum Sparen?
Ein Kinder- oder Jugendgirokonto ist ebenso wie andere Girokonten nicht als Sparkonto geeignet. Die Zinsen sind definitiv zu gering. Daher wird zum Sparen eher ein Tages- oder Festgeldkonto empfohlen, das ebenfalls schon für Kinder eröffnet werden kann. Hier ist die Verzinsung signifikant höher.
Wenn die lieben Verwandten den Kindern Geld „für die Spardose“ schenken, sind die Eltern dazu verpflichtet, dieses Geld mündelsicher anzulegen oder gegebenenfalls zu verwenden. Grundsätzlich sollte man das Geld nicht auf dem eigenen Girokonto einzahlen, sondern ein Sparkonto für den Nachwuchs eröffnen. Hier wird das Geld sicher verwaltet und man behält den Überblick über das Sparguthaben und die Zinsen. Damit lassen sich eventuelle Streitigkeiten bei einer Trennung oder in anderen Situationen von vornherein ausschließen. In diesem Zusammenhang kann der Freibetrag im Zusammenhang mit der Abgeltungssteuer eine Rolle spielen.
Video: Wieviel Taschengeld sollte man als Kind bekommen? – Justin & Luca Video für Kinder
Wenn das Jugendkonto erwachsen wird
Häufig wird das Jugendkonto als eine Art Mitwachskonto geführt. Wenn die Kinder volljährig werden und voll geschäftsfähig sind, erlischt die Eltern-Vollmacht und eine erneute Legitimierung des jungen Kontobesitzers findet statt. Von nun an wird das Konto als Erwachsenenkonto geführt, mit der gleichen Kontonummer wie zuvor. Allerdings können durch die neuen Konditionen Gebühren für die Kontoführung und für die Nutzung der Kreditkarte anfallen.
Um die Kosten gering zu halten, sollten die Eltern schon bei der Auswahl des Jugendkontos prüfen, wie es mit den späteren Gebühren aussieht. In den Konditionen kann beispielsweise vermerkt sein, dass das Girokonto erst dann gebührenfrei ist, wenn monatlich mindestens 1.000 Euro eingehen. Bei anderen Bankkonten wird automatisch eine EC-Kartengebühr fällig.
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1 Kommentar
Wie Sie schon sagten, sollte das Konto für Erwachsene eine faire Kostenstruktur haben sobald das Kind volljährig ist. Oft gibt es dann auch kostenlose oder zumindest günstige Konten für Azubis und Studenten oder auch weiterhin kostenlose Girokonten. Es gibt ja auch z. B. die Comdirect, die ein Kinderkonto anbietet, das anschließend auch weiterhin kostenlos ist oder die Wüstenrot Bank und viele mehr.
Ich habe auf meiner Seite einen Ratgeber mit 16 weiteren Artikeln zum Thema Kinderkonten geschrieben, der unter https://girokonto-vergleichen.net/ratgeber/taschengeld-kinderkonto-ratgeber/ abrufbar ist.