In Vitro Fertilisation: Kostenerstattung bei Eizellenspende

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Die In Vitro Fertilisation, also die künstliche Befruchtung im Glas, ist für viele Paare die letzte Hoffnung auf Nachwuchs. Hierzulande ist die künstliche Befruchtung per Eizellenspende verboten. Doch was, wenn man dafür ins Ausland geht? Werden die Kosten erstattet?

In Vitro Fertilisation durch Eizellenspende: Rechtslage

Die In Vitro Fertilisation (IVF) – lateinisch für „Befruchtung im Glas“ – per Eizellenspende ist in Deutschland gesetzlich verboten. Der Eisprung wird künstlich ausgelöst: Eizellen werden der Spenderin entnommen, dann erfolgt die IVF mit dem Sperma des Mannes, bevor die Embryonen später der Empfängerin eingesetzt werden. Die Befruchtung findet also nicht im Körper der Frau statt, sondern wird in einem Labor „erzeugt“. Die Behandlung dauert einige Wochen, ist nicht ohne Risiko und dass es zur einer Fertilisation (Befruchtung) kommt, kann ohnehin nicht garantiert werden. Dennoch: Paare, die auf natürlichem Wege kein Kind bekommen können, bleibt oft nur die In Vitro Fertilisation. Doch was sagt eigentlich das Gesetz bei einer IVF durch eine Eizellenspende?

Die Eizellenspende ist in Deutschland nach §1, Absatz 1 bis 3 des Embryonenschutzgesetzes verboten. Mit dem Gesetz, das 1991 in Kraft trat, soll in erster Linie verhindert werden, dass ein Kind zwei biologische Mütter besitzt (gespaltene Mutterschaft). Nämlich einmal die Frau, von der die Eizelle stammt (die Spenderin). Und diejenige, die das Kind austrägt. Eine Ausnahme aber gibt es. Die Spende der Embryonen ist erlaubt, wenn diese die einzige Möglichkeit darstellt die Embryonen zu schützen und sie andernfalls absterben würden. Für Aufsehen sorgte vor einiger Zeit der Fall einer Frau, die eine Eizellenspende in Tschechien hatte vornehmen lassen. Ihre private Krankenkasse wollte die Kosten nicht nachträglich erstatten.

Video: IVF Darstellung DEUTSCH

In Vitro Fertilisation: BGH entscheidet zugunsten der PKV

Private Krankenversicherungen (PKV) sind nicht verpflichtet, für Behandlungen bzw. Heilbehandlungen nachträglich zu bezahlen, die in Deutschland gesetzlich verboten sind – so lautete das abschließende Urteil des Bundesgerichthofs im betreffenden Fall (Az. IV ZR 141/16). PKV müssen lediglich die Kosten für solche Behandlungen tragen, die in Deutschland rechtlich zulässig sind.

Zum Hintergrund: Die Klägerin (eine mittlerweile 47-jährige Frau aus München) hatte 2012 in Prag eine In Vitro Fertilisation per Eizellenspende durchführen lassen. Sie ließ sich von ihrem Ehemann befruchtete Spendereizellen einsetzen. Im Anschluss an die erfolgreich verlaufene Behandlung, wandte sich das Paar an die PKV zwecks Erstattung der Kosten in Höhe von 11 000 Euro. Die Frau verlangte eine Erstattung und berief sich dabei auf die Musterbedingungen ihres Versicherers. Danach schließt der Versicherungsschutz auch solche Behandlungen mit ein, die in einem anderen europäischen Land vorgenommen wurden.

Die In Vitro Fertilisation, also die künstliche Befruchtung im Glas, ist für viele Paare die letzte Hoffnung auf Nachwuchs. Hierzulande ist die künstliche Befruchtung per Eizellenspende verboten. (#01)

Die In Vitro Fertilisation, also die künstliche Befruchtung im Glas, ist für viele Paare die letzte Hoffnung auf Nachwuchs. Hierzulande ist die künstliche Befruchtung per Eizellenspende verboten. (#01)

Andere EU-Staaten erlauben die In Vitro Fertilisation per Eizelle

Die PKV lehnte die Übernahme der Kosten für die In Vitro Fertilisation schließlich ab. Begründung: Die Behandlung mit gespendeten Eizellen sei in Deutschland gesetzeswidrig und somit strafbar. Die PKV hatte schon von den vorherigen Instanzen Recht bekommen. Und auch der Bundesgerichtshof wies die Klage auf Erstattung der Kosten ab. Findet die Spende der Eizelle, die in Deutschland verboten ist, im Ausland statt, muss keine Erstattung erfolgen.

Im Gegensatz zu vielen anderen Ländern Europas, ist die Spende einer Eizelle zwecks IVF, bei uns verboten. Und bleibt es wahrscheinlich auch erst einmal. Denn dazu müsste das Embryonenschutzgesetz geändert werden. Ein Wille der Politik, dies umzusetzen, ist aktuell alles andere als zu erkennen. Anders sieht es z.B. in Tschechien, England oder Spanien aus. Dort ist die In Vitro Fertilisation mit Hilfe einer Embryonen-Befruchtung im Labor, zulässig. Doch das sind längst nicht die einzigen Länder. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EuGHMR) stellte im November 2011 fest, dass die Eizellspende sogar in den allermeisten Staaten des Europarates (47 an der Zahl) nicht verboten ist. Demnach sei diese Art der In Vitro Fertilisation aktuell nur in acht Staaten gesetzeswidrig.

Video: Kinderwunsch/Kosten/Vorraussetzung( IUI/IVF)

In Vitro Fertilisation: Länderspezifische Unterschiede

Die länderspezifischen Unterschiede bzgl. der In Vitro Fertilisation durch die Spende einer Eizelle, stellen viele betroffene Paare vor Probleme. Nicht nur, dass sie oft gezwungen sind, ihr Heimatland für eine Eizellspende zu verlassen. Die verschiedenen gesetzlichen Bestimmungen sorgen auch oft für Verwirrung selbst in den Staaten, in denen diese Form der In Vitro Fertilisation per Gesetz zulässig ist.

Denn es gibt Länder, in denen man die Befruchtung durch Eizellenspende zwar erlaubt, diese aber in der Praxis quasi kaum stattfindet. Dadurch wird nicht einmal der „nationalen Bedarf“ gedeckt (etwa in Schweden oder den Niederlanden). Der Grund dafür ist, dass eine Eizellspende in diesen Ländern praktisch nicht oder nur sehr gering honoriert werden darf. Darüber hinaus gibt natürlich noch jene Staaten, in denen das Gesetz diese Form der IVF gestattet und die In Vitro Fertilisation so auch oft – und anonym – vorgenommen wird.

Das alles zeigt: Bei diesem IVF-Dschungel, kann man schon mal den Überblick verlieren. Dennoch reisen Jahr für Jahr immer wieder viele (unfreiwillig) kinderlose Paare ins europäische Ausland, um eine In Vitro Fertilisation vornehmen zu lassen.

Eizellspende verboten aber: Werbung dafür ist zulässig

Eine künstliche Befruchtung durch eine Samenspende ist bei uns erlaubt, Eizellspenden hingegen nicht aber rechtlich zulässig ist es durchaus, wenn ausländische Mediziner in Deutschland für eine in deren Heimat vorgenommene IVF per Eizellspende, werben. Das entschied der BGH in einem Urteil Ende 2015 (Az: I ZR 225/13).

Ein deutscher Reproduktionsarzt hatte gegen einen tschechischen Kollegen geklagt, der in Deutschland für Eizellspende Werbung machte, welche er in seinem Institut für Reproduktionsmedizin in Karlsbad durchführt. Der tschechische Mediziner informierte im Rahmen eines Info-Abends über seine „Dienstleistung“. Er stellte den Zuhörerinnen und Zuhörern ausgiebig diese Art der In Vitro Fertilisation vor und erklärte, dass die Spende von Eizellen in Deutschland verboten sei. Und: der tschechische Arzt verwies darauf, dass die entsprechenden Vorbehandlungen für die In Vitro Fertilisation, auch von deutschen niedergelassenen Ärzten vorgenommen würden. (Die Voruntersuchungen von Spenderinnen und Empfängerinnen sind notwendig, bevor es zur Übertragung der Eizelle kommt)

Die länderspezifischen Unterschiede bzgl. der In Vitro Fertilisation durch die Spende einer Eizelle, stellen viele betroffene Paare vor Probleme. Nicht nur, dass sie oft gezwungen sind, ihr Heimatland für eine Eizellspende zu verlassen. (#02)

Die länderspezifischen Unterschiede bzgl. der In Vitro Fertilisation durch die Spende einer Eizelle, stellen viele betroffene Paare vor Probleme. Nicht nur, dass sie oft gezwungen sind, ihr Heimatland für eine Eizellspende zu verlassen. (#02)

Werbung für Eizellenspende zulässig: Begründung der Richter

Die Richter wiesen die Klage des deutschen Arztes, der seinen Kollegen des Verstoßes gegen das Embryonenschutzgesetz beschuldigte, ab. Sie hielten die Werbung für zulässig. Die Begründung das in Deutschland geltende Verbot, Frauen künstlich befruchtete Embryonen einzusetzen, sei „nicht dazu da, den Wettbewerb zwischen Medizinern zu regeln“.

Die verhandelnde Vorinstanz – das Berliner Kammergericht – sah die Gefahr, dass Frauen nach Besuch des Infoabends verstärkt deutsche Frauenärzte aufsuchen würden, um eine „stimulierende Behandlung“ vornehmen zu lassen. Sollte dies eintreten, wäre der Straftatbestand der Beihilfe zur gesetzeswidrigen Spende von Eizellen, erfüllt.

Vor Gericht erklärte der Anwalt des angeklagten tschechischen Arztes, dass es sich bei dem Embryonenschutzgesetz um eine verfassungsmäßig „fragwürdige“ Rechtsprechung handle. Seine Begründung: die Samenspende sei zulässig, das Einpflanzen von befruchteten Embryonen hingegen nicht. Das deutsche Gesetz wolle einer „gespaltenen Mutterschaft“ vorbeugen, eine „gespaltene Vaterschaft“ sei durch die Samenspende aber erlaubt. Eine endgültige Antwort darauf, blieben die BGH-Richter schuldig.

Video: IVF (In vitro Fertilization) bei CARE.

IVF durch Eizellspende: 2011 fiel Urteil durch EuGHMR

Zuletzt wurde ein Verbot der Behandlung mit gespendeten Eizellen 2011 durch den Gerichtshof für Menschenrechte bestätigt (Az.: 57813/00). Das Urteil bezog sich auf einen Fall in Österreich, gilt aber nach wie vor auch für Deutschland. Das Verbot der Eizellspende in diesen beiden Ländern, konnte somit bestehen bleiben.

Ein Paar aus Österreich hatte gegen das Verbot geklagt und berief sich dabei auf den Schutz des „Privat- und Familienlebens“, verankert in der Europäischen Menschenrechtskonvention. Die Frau war zeugungsunfähig, da sie selbst keine Eizellen bilden konnte. Wenn eine Frau dazu nicht in der Lage ist, fällt auch die Möglichkeit der künstlichen Befruchtung im Reagenzglas weg. Blieb noch, sich die Eizelle einer anderen Frau einsetzen zu lassen. Doch diese Möglichkeit der In Vitro Fertilisation, ist in Österreich nicht erlaubt.

Die Begründung der Straßburger Richter: Zwar sei in den Staaten des Europarats ein klarer Trend zur Eizellspende-Zulassung auszumachen, dieser Konsens beruhe allerdings „noch nicht auf gefestigten Grundsätzen“. Ein Unbehagen gegen diese Form der Reproduktionsmedizin sei nachvollziehbar und wenn der Staat Österreich diese Zweifel teile, sei das zu berücksichtigen.


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