Wer haftet für Schäden durch nicht geräumtes Laub?

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In der Herbstzeit kann das herabfallende Laub von den Bäumen nicht nur zu einer ästhetischen Freude werden, sondern auch zu gefährlichen Situationen führen, wenn die Verantwortlichen ihrer Pflicht zur Räumung nicht nachkommen. Wenn jemand auf einem nicht geräumten Gehweg ausrutscht und sich verletzt, können sowohl Grundstückseigentümer als auch Mieter mit hohen Kosten konfrontiert werden. Um sich vor den finanziellen Konsequenzen solcher Unfälle zu schützen, empfiehlt Bianca Boss, Vorständin beim Verbraucherschutzverein Bund der Versicherten e. V. (BdV), den Abschluss einer passenden Haftpflichtversicherung.

Haftungsrisiko durch Herbstlaub auf Privatgrundstücken

Die Kommunen sind grundsätzlich für die Räumpflicht von Herbstlaub auf öffentlichen Straßen und Wegen zuständig. Wenn jedoch private Grundstücke an die Gehwege angrenzen, liegt die Verantwortung für die Räumung bei den Grundstückseigentümern. Im Rahmen ihrer Verkehrssicherungspflicht müssen sie das Grundstück, die Gehwege und die Eingänge von Laub befreien. Wenn sie dieser Pflicht nicht ausreichend nachkommen, müssen sie mit Schadenersatzforderungen rechnen, wenn Personen auf dem Laub ausrutschen, warnt Boss.

Bei vermieteten Immobilien liegt die Verantwortung für die Verkehrssicherungspflicht oft bei den Mietern. Dies bedeutet, dass sie im Falle eines Schadens ebenfalls haftbar gemacht werden können. Die finanziellen Auswirkungen können in solchen Fällen erheblich sein und im schlimmsten Fall bis zur Pfändungsgrenze gehen.

Mit einer Privathaftpflichtversicherung sind Sie in einem solchen Fall optimal abgesichert. Die Versicherung übernimmt nicht nur die finanziellen Folgen der gesetzlichen Haftpflicht, sondern wehrt auch unberechtigte Schadensersatzforderungen ab – selbst vor Gericht.

Eine Empfehlung von Bianca Boss lautet, dass Vermieter von Immobilien neben einer Privathaftpflichtversicherung auch eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung in Betracht ziehen sollten. Insbesondere unbebaute Grundstücke oder vermietete Gebäude, die nicht selbst bewohnt werden, sollten separat abgesichert werden. Um sicherzustellen, dass die Versicherungspolice den individuellen Bedürfnissen entspricht, ist es ratsam, die Bedingungen regelmäßig zu überprüfen und bei Unklarheiten den Versicherer zu kontaktieren.

Um eine ausreichende Absicherung zu gewährleisten, ist es ratsam, dass Haftpflichtversicherte regelmäßig ihre Deckungslücken überprüfen.

Eine Haftpflichtversicherung ist essentiell, um sich vor den finanziellen Konsequenzen von Unfällen durch Herbstlaub zu schützen. Sie deckt nicht nur die Kosten für entstandene Schäden ab, sondern wehrt auch ungerechtfertigte Schadensersatzforderungen ab.

Für Vermieter ist es besonders wichtig, zusätzlich zur Privathaftpflichtversicherung eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung abzuschließen. So sind sie auch bei Schäden an ihrem vermieteten Eigentum finanziell abgesichert. Um sicherzugehen, dass die Versicherung ausreichend Schutz bietet, sollten regelmäßig die Deckungslücken überprüft werden.

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