Ob Wetten oder dubiose Gewinnversprechen: Die Anwälte in Deutschland beschäftigen sich Tag für Tag mit der Frage, wie Wettschulden eingetrieben werden können.
Die rechtliche Lage in Deutschland
Wettschulden sind vor dem Gesetz ebenso Schulden wie im zwischenmenschlichen Umgang. Das heißt, es handelt sich um eine Schuldform, die vollstreckbar ist. Wichtige Voraussetzung: Die Wette muss legal gewesen sein. Wer illegal eine Wette führt oder an dieser teilnimmt, kann verständlicherweise auch keine rechtlichen Ansprüche geltend machen. Eine legale Wette besteht aber nur dann, wenn sie bei jemandem abgeschlossen wird, der auch eine Lizenz dafür hat. Wer nicht auf illegale Angebote hereinfallen möchte, schaut sich zum Beispiel die geschilderten Erfahrungen auf wettenerfahrungen.com an und kann so einen seriösen Anbieter finden.
Das Gute daran: Hier sind Sie zum einen rechtlich gesehen in der Lage, die Wettschulden einzuklagen. Zum anderen brauchen Sie diesen Weg in der Regel gar nicht zu gehen, weil ein seriöser Buchmacher ohnehin dafür sorgen wird, dass er einen guten Ruf hat. Und dazu zählt eben auch, Wettschulden auszuzahlen!
Vergessen Sie aber nicht, Ihren Wetteinsatz auch zu bezahlen, denn ansonsten können Sie auch keine Wettschulden eintreiben. Sie wären Ihrerseits Schuldner und müssten Ihren Verpflichtungen zuerst nachkommen.
Kosten eintreiben wird teuer
Sie als Gläubiger müssen einen Vollstreckungstitel erwerben, mit dem Sie die Wettschulden eintreiben können. Dazu können Sie alle Kosten veranschlagen und vom Schuldner zurückverlangen, die Ihnen durch diese Umstände entstanden sind.
Das können:
- Mahngebühren
- Gerichtskosten
- Anwaltskosten
- Kosten für den Gerichtsvollzieher
sein. Diese Kosten können hoch sein, daher sollten Sie einen Gerichtsprozess nach Möglichkeit immer vermeiden. Das gilt vor allem dann, wenn Sie selbst der Schuldner sind: Zahlen Sie den Wetteinsatz lieber, als dass es erst zum Prozess kommt. Die Kosten übersteigen einen Wetteinsatz in der Regel um ein Vielfaches.
Private Wetten nicht einklagbar
Nun stellt sich die Frage, wie es sich mit privaten Wetten verhält: Diese sind nicht einklagbar! Das gilt also nicht nur für illegale Wettanbieter, sondern auch für Wetten unter Freunden. Sie sind tatsächlich Ehrenschulden, die oftmals nur per Handschlag besiegelt werden. Sie basieren nicht auf einem Rechtsgeschäft und werden auch in den meisten Fällen beglichen.
Zumal es bei privaten Wetten eher um kleine Einsätze geht und die Beteiligten nicht selten einfach nur um einen Kasten Bier wetten. Diese Schulden zu begleichen ist kein Problem. Bei Wetten hingegen, die bei einem Wettanbieter platziert werden, geht es teilweise um höhere Summen. Daher sollten Sie überlegen, ob Sie einen Wetteinsatz auch bezahlen wollen, wenn Sie verlieren!
Besonders beliebt sind derzeit über solch skurrile Wetten wie auf Huffingtonpost.de geschildert. Die Quoten sind verständlicherweise fantastisch, wenn es um derartige Wetten geht. Allerdings verleiten gute Quoten den Zocker auch gern dazu, einen hohen Einsatz zu wählen. Da die Aussichten auf einen Gewinn aber recht unrealistisch sind, sollte sich der Wetteinsatz besser in Grenzen halten, ansonsten könnte es rasch teuer werden!
Unlösbare Gewinnversprechen?
Wir alle haben schon derartige Gewinnversprechen im Briefkasten gehabt und uns bereits ausgemalt, was wir mit dem Millionengewinn alles anstellen könnten. Damit wir diesen erhalten, brauchen wir nur etwas aus dem beiliegenden Prospekt zu bestellen. Was kommt am Ende dabei heraus? Wir haben einige unnütze Dinge bei uns zu liegen, die wir nie im Leben brauchen und die wir auch normalerweise nie gekauft hätten. Außerdem haben wir eine Rechnung erhalten, denn immerhin hatten wir ja Ware bestellt! Und der Gewinn? Der kommt natürlich nie, war doch nur ein Lockmittel mit dem Vermerk „Der Rechtsweg ist ausgeschlossen“.
Nun stellt sich die Frage, ob ein solches Gewinnversprechen nicht bindend sein müsste und wie wir an unser versprochenes Geld kommen. Laut § 661a des Bürgerlichen Gesetzbuches sind Gewinne auszuzahlen, wenn sie vorher versprochen worden sind. Allerdings stehen sich hier Theorie und Praxis im Weg, denn das Recht ist nur schwer durchsetzbar. Die Abzocker sind meist im Ausland ansässig und nach deutschem Recht nicht greifbar. Oder sie melden einfach Insolvenz an und schon sind sie aus der Nummer heraus.
Hier gibt es nichts mehr zu holen und schon gar keinen Gewinn von einigen Hunderttausend Euro! Sie würden nur unnötig viel Geld investieren und kaum etwas zurückerhalten. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen, können Sie den Weg über den Anwalt gehen, sich beraten lassen und gegebenenfalls eine Klage vorbereiten. Allerdings muss die Versicherung für einen derartigen (meist aussichtslosen) Fall keine Deckungszusage geben. Dann sollten Sie sich beim Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen beschweren.
Gewinne einfach gegenrechnen?
Nun mag manch einer auf die Idee kommen, den Abzocker einfach auszutricksen. Die bestellten Waren werden behalten, aber nicht bezahlt und so ist ein Teil des Gewinns bereits verrechnet. Von dieser eigentlich sinnigen Idee sollten aber nur Rechtsschutzversicherte Gebrauch machen, denn der nächste Brief wird ein Inkasso-Schreiben sein. Danach folgt dann der Brief vom Rechtsanwalt, wer darauf wieder nicht reagiert, bekommt eine Vorladung vor Gericht. Hier ist es billiger, die Waren einfach zu bezahlen, als den kompletten Rechtsweg zu gehen!
Denn: Auch wenn Sie Recht bekommen, müssen Sie immer noch einige Kosten selbst tragen, was den Warenwert deutlich übersteigen wird.
Versuchen können Sie es aber über ein gerichtliches Mahnverfahren, wobei Sie wissen müssen, dass die Kosten dafür anteilig von der Summe berechnet werden, um die es geht. Wurden Ihnen also 25.000 Euro versprochen, müssen Sie erst einmal 155,50 Euro hinlegen, um das gerichtliche Mahnverfahren in die Wege zu leiten.
Meist wird die andere Seite Widerspruch einlegen. Ist das nicht der Fall, können Sie einen Vollstreckungsbescheid beantragen, danach kann der Gerichtsvollzieher kommen. Dem Widerspruch begegnen Sie mit einer Klage.
Im Endeffekt haben Sie mit jeder Variante einen hohen Aufwand und hohe Ausgaben zu erwarten, daher sollten Sie den Fall ad acta legen und als Lehrgeld verbuchen.
Warum werden die Wettgewinne nicht ausgezahlt?
Nicht in jedem Fall steckt ein Betrug dahinter, wenn Wettgewinne nicht ausgezahlt werden. Beispielsweise kann es sein, dass seitens des Buchmachers festgelegt wurde, dass Ein- und Auszahlungen auf demselben Wege erfolgen müssen. Vielleicht ist aber auch das Spielkonto nicht verifiziert worden, was durch die Vorlage einer Ausweiskopie zu erfolgen hat. Bis die Verifizierung abgeschlossen ist, wird kein Geld gezahlt. Die meisten Buchmacher haben überdies ein Auszahlungslimit festgelegt: Wird dieses überschritten, erfolgen keine weiteren Auszahlungen mehr.
Natürlich ist es auch möglich, dass der Buchmacher einfach unseriös ist. Hier können Sie als Spieler nichts dafür und bekommen kein Geld. Sie können es aber auch nicht einklagen, weil es sich um eine illegale Wette handelte. In dem Fall können Sie den Gewinn abschreiben!
In allen anderen Fällen gilt, dass Sie sich zuerst mit dem Buchmacher in Verbindung setzen sollen, um zu erfahren, warum es nicht zur Auszahlung Ihres Wettgewinns kommt.
Der Buchmacher wird sich äußern und im besten Fall versuchen, eine Lösung zu finden. Der Fehler kann auf beiden Seiten liegen! Meist sind es nur Kleinigkeiten, die bereinigt werden können und schon steht der Auszahlung nichts mehr im Wege. Bei ernsteren Problemen hilft nur der Gang zum Anwalt, der sich dann mit seinem Fachwissen einschalten und dafür sorgen wird, dass das versprochene Geld zur Auszahlung kommt.
Um derartige Probleme zu vermeiden, ist es immer wichtig, sich von vornherein darüber zu informieren, wer der jeweilige Anbieter ist, welche Referenzen er vorweisen kann und ob es in der Vergangenheit bereits Probleme mit ihm gab. Wenn Sie als Sportwetter Erfolg haben wollen, sollten Sie immer versuchen, von den Erfahrungen anderer zu profitieren!
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