Haarwild-Kollisionen: Immer versichert, aber nicht bei allen Tieren

0

Im Herbst, während der Brunftzeit, besteht eine erhöhte Gefahr von Wildwechseln, insbesondere von Wildschweinen und Damhirschen. Die Kombination aus ungünstigen Wetterbedingungen wie früher einsetzender Dämmerung und Nebel macht es Autofahrern besonders wichtig, aufmerksam zu sein. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Teilkaskoversicherung nicht immer für Schäden aufkommt, die durch eine Kollision mit einem Tier verursacht werden. Die Art des Tieres und die Umstände der Kollision sind entscheidend für den Versicherungsschutz, wie Bianca Boss, Vorständin des BdV, erklärt.

Teilkaskoversicherung deckt Kollisionen mit Haarwild ab

Die Teilkaskoversicherung bietet Versicherten, die mit Haarwild oder einem Tierkadaver kollidieren, umfassenden Schutz. Dies gilt insbesondere für Wildschweine und Rehe, die gemäß dem Bundesjagdgesetz als Haarwild gelten. Neben den Fahrzeugschäden deckt die Versicherung auch die Schäden am eigenen Fahrzeug ab, die durch den Zusammenstoß verursacht werden, z. B. wenn das Fahrzeug in einen Seitengraben gerät. Versicherte mit einer Selbstbeteiligung im Schadenfall müssen jedoch beachten, dass diese von der Versicherungsleistung abgezogen wird.

Versicherungsschutz bei Kollision mit Haustieren?

Bei Kollisionen mit ausgebüxten Haustieren, umherirrenden Nutztieren wie frei laufenden Pferden oder Federwild, Wölfen oder Waschbären besteht oft kein Versicherungsschutz. Um in solchen Fällen dennoch abgesichert zu sein, ist der Abschluss einer erweiterten Wildschadenklausel in der Teilkaskoversicherung empfehlenswert. Ist diese Klausel nicht in Ihrem Vertrag enthalten, bleibt nur noch die Vollkaskoversicherung als Option. Es ist jedoch zu beachten, dass ein Schadenfall in diesem Fall zu einer Rückstufung Ihres Schadenfreiheitsrabatts führen kann.

Tiergröße entscheidend: Schadenregulierung bei Ausweichunfällen

Die Größe des Tieres spielt bei der Schadenregulierung nach einem Ausweichunfall eine entscheidende Rolle. Wenn ein Autofahrer einem Wildschwein ausweicht, ohne es zu berühren, übernimmt die Teilkaskoversicherung den entstandenen Schaden durch den Ausweichunfall mit diesem „größeren Haarwild“. Diese Regelung folgt der überwiegenden Rechtsprechung, da das Ausweichmanöver bei größeren Tieren objektiv erforderlich ist, um erhebliche Personen- und Sachschäden zu vermeiden. Ist die Größe des Tieres nicht mehr feststellbar, muss die Versicherung laut einem Urteil des Oberlandesgerichts Saarbrücken vom 26.1.2011 nur noch 50 Prozent der Kosten tragen.

Bei einem Ausweichunfall mit kleinerem Haarwild wie einem Fuchs verweigern viele Versicherer die Zahlung, da der Fahrzeugschaden in der Regel gering ist. Die Versicherer betrachten einen möglichen Totalschaden aufgrund einer abrupten Fahrtrichtungsänderung als unverhältnismäßig. Es gibt jedoch Fälle, wie das BGH-Urteil vom 11.7.2007, Az. XII ZR 197/05, in denen das reflexartige Ausweichmanöver wegen eines Fuchses nicht als grob fahrlässig angesehen wurde und die Versicherung zahlen musste. Die Rechtsprechung ist in diesem Punkt nicht einheitlich.

Eine empfehlenswerte Möglichkeit, sich optimal gegen Wildtierunfälle abzusichern, ist der Abschluss einer Teilkaskoversicherung mit erweiterter Wildschadenklausel. Dadurch sind Kollisionen mit Tieren jeder Art abgedeckt, was bei Ausweichmanövern von besonderer Bedeutung ist. Die Größe des Tieres spielt dabei eine entscheidende Rolle für die Schadenregulierung. Während größere Tiere in der Regel versichert sind, können Versicherer bei kleinerem Haarwild wie einem Fuchs die Zahlung verweigern. Die Rechtsprechung in diesem Bereich ist jedoch uneinheitlich.

Lassen Sie eine Antwort hier