Mit der Berufung von 19 sachverständigen und sachkundigen Personen hat der Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Cem Özdemir, die Zentrale Kommission für die biologische Sicherheit (ZKBS) gestärkt. Dieser Schritt ist besonders bedeutsam, da es erstmals seit der Erweiterung der ZKBS im Jahr 2008 gelungen ist, eine breite Repräsentation aller gesellschaftlichen Gruppen sicherzustellen. In der neuen Zusammensetzung der ZKBS sind nun auch zwei Fachleute für den Bereich Naturschutz vertreten, was auf ein gesteigertes Bewusstsein für den Schutz der biologischen Vielfalt hinweist. Die Berufungen wurden von der Bundesregierung in Abstimmung mit den Ländern durchgeführt, um sicherzustellen, dass alle relevanten Interessen angemessen vertreten sind. Die bevorstehende Sitzung der ZKBS am 4. Juli wird somit eine Gelegenheit bieten, um über Fragen der biologischen Sicherheit zu diskutieren und entsprechende Empfehlungen zu erarbeiten.
Bundesregierung und Länder stimmen Berufung von Expertengremium zu
Die Zentralstelle für die Kontrolle von Biologischen Sicherheit (ZKBS) ist seit mehr als 30 Jahren damit betraut, im Einklang mit den Vorschriften des Gentechnikgesetzes die möglichen Risiken von gentechnisch veränderten Organismen zu bewerten. In sicherheitsrelevanten Fragen der Gentechnik fungiert sie als Beratungsgremium für die Bundesregierung und die Länder, einschließlich laufender Verwaltungsverfahren. Der Vorsitz des ehrenamtlichen Gremiums liegt nach wie vor in den Händen von Prof. Dr. Dr. med. vet. Thomas W. Vahlenkamp, dem Direktor des Instituts für Virologie an der Universität Leipzig. Die Mitglieder werden für einen Zeitraum von drei Jahren ernannt und können für eine weitere Amtsperiode wiedergewählt werden.
Die Zusammensetzung gemäß dem Gentechnikgesetz und der Verordnung über die Zentrale Kommission für die Biologische Sicherheit resultiert aus einem streng regulierten Prozess, bei dem genetische Informationen in Organismen manipuliert werden. Diese genetische Manipulation kann verschiedene Zwecke haben, wie beispielsweise die Steigerung der Resistenz gegen bestimmte Krankheiten oder die Verbesserung der Ernteerträge. Die gesetzlichen Vorgaben stellen sicher, dass dieser Prozess transparent, sicher und ethisch verantwortungsvoll durchgeführt wird.
- In den Bereichen Mikrobiologie, Zellbiologie, Virologie, Genetik, Pflanzenzucht, Hygiene, Ökologie, Toxikologie und Sicherheitstechnik stehen zwölf Sachverständige zur Verfügung.
- Die Gruppe besteht aus acht sachkundigen Personen, die unterschiedliche Fachbereiche repräsentieren, darunter Gewerkschaften, Arbeitsschutz, Wirtschaft, Landwirtschaft, Umweltschutz, Naturschutz, Verbraucherschutz und forschungsfördernde Organisationen. Jeder Experte verfügt über fundierte Kenntnisse und Erfahrung in seinem jeweiligen Bereich, was sicherstellt, dass alle relevanten Aspekte bei Diskussionen und Entscheidungen berücksichtigt werden.
- Das Prinzip „für jedes Mitglied eine Stellvertretung“ ist in dieser Organisation fest verankert. Es sorgt dafür, dass jedes Mitglied zu jeder Zeit von einem kompetenten Vertreter oder einer Vertreterin unterstützt wird. Dadurch wird gewährleistet, dass die Arbeitsbelastung gleichmäßig verteilt ist und dass wichtige Funktionen und Verantwortlichkeiten auch dann ausgeführt werden können, wenn ein Mitglied abwesend ist. Dieses System fördert die Zusammenarbeit und ermöglicht eine hohe Flexibilität in der Organisation.
- Es besteht die Option, bis zu zwei Sachverständige als zusätzliche stellvertretende Mitglieder hinzuzuziehen, falls dies erforderlich ist. Diese Fachleute unterstützen das Gremium, indem sie ihr umfangreiches Fachwissen einbringen und somit zu einer fundierten Entscheidungsfindung beitragen.
Im Rahmen des Gentechnikgesetzes wird zwischen Sachverständigen und sachkundigen Personen unterschieden. Sachverständige zeichnen sich durch ihre umfangreiche und vorzugsweise internationale Erfahrung in ihren Fachgebieten aus. Ihre Berufung erfolgt durch den Wissenschaftsrat, um sicherzustellen, dass sie über das erforderliche Fachwissen und die entsprechende Expertise verfügen. Sachkundige Personen hingegen vertreten gesellschaftliche Bereiche und werden aufgrund von Vorschlägen aus diesen Bereichen berufen. Dieser Ansatz gewährleistet eine vielfältige Einbeziehung unterschiedlicher Perspektiven und Interessen bei Entscheidungen im Zusammenhang mit Gentechnik.
Sicherheit im Umgang mit Biologie: Die Zentrale Kommission klärt auf
Gemäß dem Gentechnikgesetz hat die Zentralstelle für die Biologische Sicherheit (ZKBS) verschiedene Aufgaben und Zuständigkeiten. Aktuell konzentriert sich die ZKBS insbesondere auf die Risikobewertung von Mikroorganismen, die bei gentechnischen Arbeiten als Spender- oder Empfängerorganismen zum Einsatz kommen. Diese Bewertung umfasst die Analyse potenzieller Risiken für die Umwelt sowie die menschliche Gesundheit, die von diesen Mikroorganismen ausgehen können. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Sicherheitseinstufung gentechnischer Arbeiten, bei der die Sicherheit und die möglichen Risiken der Durchführung dieser Arbeiten bewertet werden. Darüber hinaus gehört die Risikobewertung sicherheitstechnischer Maßnahmen und gentechnischer Anlagen zu den Verantwortlichkeiten der ZKBS. Dabei werden die Sicherheitsvorkehrungen und Anlagen hinsichtlich möglicher Gefahren überprüft und bewertet.
Im Kontext von Genehmigungsverfahren für Freilandversuche mit gentechnisch veränderten Organismen (GVO) oder das Inverkehrbringen von GVO, die nicht als Lebens- oder Futtermittel dienen, nimmt die Zentrale Kommission für die Biologische Sicherheit (ZKBS) eine entscheidende Rolle ein. Die ZKBS erstellt eine fundierte Risikobewertung, die als Grundlage für Empfehlungen zur Gewährleistung von Sicherheitsmaßnahmen dient. Diese Maßnahmen umfassen technische, organisatorische und persönliche Schutzvorkehrungen, um die potenziellen Auswirkungen gentechnisch veränderter Organismen auf die Gesundheit von Menschen, Tieren, Pflanzen und der Umwelt zu minimieren. Zusätzlich zu ihren Aufgaben im Genehmigungsverfahren überwacht die ZKBS im Auftrag des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) kontinuierlich die Entwicklungen im Bereich der Synthetischen Biologie.
Die Zentralstelle für die Sicherheit in der Biotechnologie (ZKBS) hat den Auftrag, im Bereich der Gentechnik sicherheitsrelevante Fragen zu prüfen und zu bewerten. Dabei handelt es sich um eine wichtige Aufgabe, da gentechnische Arbeiten potenzielle Auswirkungen auf die Sicherheit von Mensch und Umwelt haben können. Die ZKBS veröffentlicht ihre Einschätzungen und Stellungnahmen zu häufig durchgeführten gentechnischen Arbeiten im Bundesanzeiger, um die breite Öffentlichkeit darüber zu informieren. Darüber hinaus erstellt die ZKBS jährliche Tätigkeitsberichte, in denen sie der Öffentlichkeit einen umfassenden Überblick über ihre Arbeit gibt. Dieser Informationsaustausch trägt zur Transparenz bei und ermöglicht es allen Interessierten, sich über den aktuellen Stand der Sicherheitsbewertung in der Gentechnik zu informieren.